Bei der Privatinsolvenz bleibt die betriebliche Altersvorsorge unangetastet

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immer mehr Privatpersonen können aus verschiedensten Gründen ihre Verbindlichkeiten längerfristig nicht mehr bedienen. Oft ist die sogenannte Privatinsolvenz ein praktikabler Weg aus der finanziellen Krise. Die Privatinsolvenz, oftmals auch  Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist einvereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. Sollten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (sogenannte Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wobei Voraussetzung ist, dass sich die Privatperson in der Wohlverhaltensphase dann auch „wohl verhalten“ hat. Im Rahmen dieses vereinfachten Insolvenzverfahrens müssen die Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstreben, der als Basis zunächst einen realistischen Plan enthalten sollte, ob und wie hoch Rückzahlungen möglich sind. Unterstützung hierbei können Rechtsanwälte oder sogenannte Schuldnerberatungsstellen geben. Stimmen nicht alle Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zu, ist diese gescheitert. Mit einer Bescheinigung, die das Bemühen
und Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches dokumentiert, kann ein Schuldner dann bei einem Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses Gericht kann dann einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen oder dann, wenn dieser aussichtslos ist, das vereinfachte Insolvenzverfahren durchführen. In diesem förmlichen Verfahren wird innerhalb der ersten ein bis eineinhalb Jahre das pfändbare Vermögen von einem Treuhänder verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Der Treuhänder ist hierbei an die sogenannten Pfändungsfreigrenzen gebunden, insbesondere bei der Gewährung von Arbeitslohn.

Eine Sonderstellung allerdings genießt die Altersversorgung. In Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherungsnehmers darf beginnend ab dem 18. Lebensjahr ein über die Jahre steigender Betrag pfändungssicher angesammelt werden. Dieser pfändungsgeschützte Maximalbetrag beträgt zur Zeit 256 000 € im 67. Lebensjahr. Vier Bedingungen müssen private Altersvorsorgeverträge allerdings zwingend erfüllen:

  • Das Produkt muss im Alter eine lebenslange Leistung garantieren.
  • Eine Auszahlung des Kapitals ist nur im Todesfall an die Hinterbliebenen möglich.
  • Die lebenslange Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt werden.
  • Über die Ansprüche aus dem Vertrag kann nicht verfügt werden.

Kapitallebensversicherungen können pfändungssicher gemacht werden. Hierbei gilt es allerdings, besonders sorgfältig zu sein und sich umfassend beraten zu lassen. Eine solche Beratung sollte mindestens drei Monate vor der Insolvenzantragstellung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen sollten beim Versicherungsunternehmen beantragt werden. Andernfalls kann die Versicherungssumme in die Insolvenzmasse fallen.

Betriebliche Altersvorsorge: Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung sind pfändungssicher. Dies gilt auch für die Beiträge aus der sogenannten Riester-Rente, die im Rahmen der steuerlichen Förderungsgrenzen gesammelt worden sind.

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Unterstützung in allen Phasen der betrieblichen Vorsorge

Manche Unternehmen glauben, dass die betriebliche Altersvorsorge viel Arbeit macht. Das muss nicht sein – wenn sie einen Partner haben, der ihnen die komplette Verwaltung der Verträge abnimmt.

Personalabteilungen haben andere Dinge zu tun, als sich um die Prozesse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu kümmern. Statt sich selbst mit Formularen, Anträgen und Fristen zu beschäftigen, sollten sie besser auf die Hilfe von Experten zugreifen, die sich umfassend mit dem Thema auskennen und sie daher schnell und zuverlässig unterstützen können. Seien es Bestandsverträge oder Neuzugänge: Wir von Pension Solutions helfen Unternehmen, ihre bAV effizient zu verwalten – und zwar kostenlos.

NachbetreuungsmanagementUnser Service beginnt bereits vor Vertragsabschluss: Wir informieren neue und bestehende Mitarbeiter, die bisher keine bAV abgeschlossen haben, in Gruppenvorträgen und Einzelberatungen über ihre Möglichkeiten. Anschließend liefern wir die Anmeldeunterlagen und die Entgeltumwandlungsvereinbarungen für die neu abgeschlossenen Verträge an die Personalabteilung. Nach Prüfung und Einbuchung in das Gehaltssystem sendet diese uns die unterzeichnete Listenanmeldung zurück, so dass wir sie zur Policierung bei der Versicherung einreichen können. Damit sind die Aufgaben rund um die bAV jedoch nicht abgeschlossen. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es immer wieder zu Veränderungen und Anpassungen kommen, die einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Grund genug, auch diese Arbeiten in erfahrene Hände abzugeben. Ob die Mitarbeiterin durch Heirat ihren Nachnamen ändert, in Mutterschutz geht oder längerfristig krank wird, ob ein Mitarbeiter seinen Vorsorgebeitrag reduzieren, aufstocken oder eine Weile aussetzen will: Jeder Vorgang braucht Zeit zur Bearbeitung. Vor allem bei gewünschten Beitragsänderungen ist ein erfahrener Berater sinnvoll, weil er eventuell unüberlegte Falschentscheidungen vermeiden kann. Für die meisten Veränderungen muss zudem die Versorgungsgesellschaft kontaktiert werden, damit sie die neuen Daten einpflegen kann. Die gesamte Kommunikation übernimmt Pension Solutions und ist damit die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Versorger.

Doch nicht nur der Arbeitgeber profitiert von unserer professionellen Unterstützung, sondern auch die Versicherten – also die Beschäftigten: Einmal im Jahr kommen unsere bAV-Experten ins Haus und informieren die Mitarbeiter über ihre aktuelle bAV-Entwicklung, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch. Für sämtliche Fragen stehen den Beschäftigten zudem jederzeit die Vorsorge-Experten telefonisch zur Verfügung, sodass die Personalabteilung mit Anfragen nicht belastet wird.

Wenn ein Angestellter das Unternehmen verlässt und seinen bAV-Vertrag mitnehmen möchte, helfen wir ihm bei der Portierung, also der Übertragung der bAV zum neuen Arbeitgeber. Falls zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsvertrag eine Pause entsteht, halten wir den Kontakt zum Mitarbeiter, bis die Portierung abgeschlossen ist. Dem neuen Arbeitgeber erklären wir das bestehende bAV-Produkt, beraten ihn hinsichtlich der Übernahme des Vertrags in seinen Bestand und geben Empfehlungen zur schnellen und unkomplizierten Vorgehensweise. Unsere Dienstleistung funktioniert also in alle Richtungen.

Einen weiteren Vorteil der Zusammenarbeit mit Pension Solutions hebt Geschäftsführer Tobias Bailer hervor: „Die Personalabteilung beziehungsweise der Mitarbeiter hat nur einen Ansprechpartner für alle Fragen. Dieser kümmert sich persönlich um alle Belange. Bei uns muss kein Kunde seine bAV-Daten über ein Online-Tool selbst verwalten oder sich mit einer anonymen Standard-Hotline begnügen.“ Die meisten Fragen können mit dem Ansprechpartner unkompliziert über Telefon und E-Mail geregelt werden, nur bei offiziellen Änderungen sind schriftliche Formulare nötig. Nach dem Vertragsabschluss übernimmt ein bAV-Experte die komplette Betreuung des Vertrags und aller Beteiligten – und zwar über die aktive Arbeitszeit hinaus: Auch in der Auszahlungsphase steht er dem künftigen Rentner, für alle Fragen zur Verfügung, zum Beispiel zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter oder zu eventuell erforderlichen Steuerzahlungen in der Rentenzeit. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung, sobald die Rentenzeit naht.

Grundsätzlich gilt: Die bAV bietet Unternehmen ebenso wie Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Noch mehr Nutzen ziehen beide Seiten daraus, wenn sie bei Fragen und der Abwicklung notwendiger Prozesse professionelle und kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen – damit die bAV für niemanden zur Last wird.

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – Neue Impulse für die Altersvorsorge

Das neue Produktinformationsblatt erhöht die Transparenz von Altersvorsorgelösungen.

Nachdem am 31. Januar dieses Jahres im Bundestag das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) beschlossen wurde, kritisierte der von der Opposition dominierte Bundesrat den Entwurf in drei Punkten; das Gesetz musste daraufhin in den Vermittlungsausschuss. In zwei von drei Punkten konnten sich die Länder durchsetzen. So wird die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro für Rürup-Renten nicht auf 24.000 Euro
angehoben, noch wird die Verzinsung beim Wohn-Riester von zwei auf ein Prozent gesenkt. Dagegen konnte sich der Bundestag mit der gesetzlichen Begrenzung der Verwaltungs- und Vertriebskosten von Riester-Verträgen durchsetzen.

Von den Verhandlungen nicht betroffen waren weitere zentrale Punkte des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes. Die wichtigste gesetzliche Neuerung betrifft das einheitliche Produktinformationsblatt, das für mehr Transparenz bei den Basis- und Riester-Renten sorgen soll. Verbraucher erhalten damit die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte objektiv vergleichen zu können. Das Produktinformationsblatt kann Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte abbilden. Insbesondere die neue Kenngröße der Effektivkosten macht
die Kosten in der Ansparphase vergleichbar. Die verschiedenen Kostenarten werden von nun an einzeln aufgelistet. Darüber hinaus werden dasRisiko der Anlage und die Renditeerwartung bei den verschiedenen Produktarten in Bezug gestellt. So entwickelt sich ein Banksparplan stetiger als ein auf Investmentfonds basierender Riester-Vertrag.

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vereinfachen sich zudem die Regeln des Anbieterwechsels und die Kosten für einen Neuabschluss werden künftig begrenzt. Beim Wechsel darf der Altanbieter nicht mehr als 150 Euro für die Abwicklung zum neuen Anbieter in Rechnung stellen. Mit diesem Gesetz wird die private Altersvorsorge attraktiver und transparenter.

Betriebliche Altersvorsorge: Stichtagsregelung

Immer dann, wenn Unternehmen sich entscheiden, die im Betrieb angebotenen Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu ändern, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, dass nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand treten.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht, verstoßen Stichtagsregelungen nicht prima facie gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn sachliche Gründe für eine Differenzierung nach der Zeitachse sprechen. Bei der betrieblichen Altersversorgung dürften wirtschaftliche Gründe immer als sachlich ausreichend für eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern in Abhängigkeit von ihrem Eintritt und ihrem Austritt aus dem Unternehmen angesehen werden.

Unter der Voraussetzung, dass sachliche Gründe vorliegen, ist damit eine Differenzierung hinsichtlich der betrieblichen Versorgungsleistung in Abhängigkeit von dem Eintrittstermin bzw. von dem Zeitpunkt des Ausscheidens in den Ruhestand zulässig. Dies ist unmittelbar einleuchtend, wenn von einem gewissen Stichtag an Versorgungsleistungen verschlechtert werden und die Verschlechterungen nur Mitarbeiter mit Eintrittstermin nach dem Änderungsstichtag betreffen. Im umgekehrten Fall, ab einem gewissen Stichtag werden die Versorgungsleistungen verbessert, verlangt das Bundesarbeitsgericht bei einem Ausschluss der Mitarbeiter, die vor dem Stichtag in das Unternehmen eingetreten sind, detaillierte Nachweise hinsichtlich der Gründe und der Auswirkungen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet nicht eine schematische Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer oder der noch aktiven oder bereits in Ruhestand versetzten Arbeitnehmer. Er verbietet lediglich eine willkürliche Differenzierung, als eine unsachliche oder auf sachfremden Gründen beruhende Gruppenbildung. Nachdem es dem Arbeitgeber freisteht, ob er überhaupt eine betriebliche Altersversorgung einführt, kann er auch durch festgesetzte Stichtage die Gruppe derjenigen Arbeitnehmer abgrenzen, die er in eine bestimmte Versorgungsordnung einbeziehen will.

Allerdings darf auch bei festgesetzten Stichtagen nicht auf sachliche Gründe verzichtet werden. Solche sachlichen Gründe könnten nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts finanzielle Erwägungen dergestalt sein, als nur die Versorgungsanwartschaften bestimmter Arbeitnehmer verbessert werden sollen, die nach einem bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand getreten sind. Es ist demnach denkbar, zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt nur die Altersversorgung der noch aktiven Belegschaft zu verbessern.

Selbstverständlich sind auch noch weitere sachliche Gründe denkbar, die allerdings immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden müssen.

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„Pension Solutions konnte uns vom Beratungsansatz in der bAV überzeugen.“

Interview mit Jürgen Prinzen, Geschäftsführer VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH

Herr Prinzen, Sie arbeiten seit letztem Jahr mit dem bAV-Dienstleister Pension Solutions zusammen. Wie begann die Kooperation?

Jürgen Prinzen - Geschäftsführer -   VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH - TÜV Rheinland Group

Jürgen Prinzen – Geschäftsführer –
VTÜ Versicherungsvermittlung GmbH – TÜV Rheinland Group

Jürgen Prinzen: Basis war eine Ausschreibung und eine damit verbundene Frage nach einem Kooperationspartner zur Umsetzung. Fast alle Versicherer nannten die Pension Solutions und ein erster Kontakt war schnell hergestellt. Schon im ersten Gespräch wurde schnell deutlich, dass Pension Solutions keine Verkäufertruppe ist, sondern ein Beraterhaus. Dies war uns sehr wichtig. Pension Solutions sollte quasi uns als Arbeitgeber repräsentieren.

Sie haben sich für Pension Solutions als bAV-Dienstleister entschieden. Welche Gründe waren für Sie entscheidend im Vergleich zu möglichen Wettbewerbern?

Jürgen Prinzen: Die Gespräche fanden vom ersten Tag auf einer soliden Basis statt. Es herrschte sofort ein gegenseitiges Vertrauen. Wir haben externe Berater vorher immer abgelehnt, weil wir hohe Anforderungen an einen externen Partner stellen. Wir wollten auf jeden Fall Unstimmigkeiten in der Belegschaft durch evtl. zu starkes verkäuferisches Auftreten vermeiden. Pension Solutions konnte uns vom Beratungsansatz überzeugen.

Wie haben Sie und Ihr Team die tägliche Arbeit mit den Beratern der Pension Solutions erlebt?

Jürgen Prinzen: Eigentlich unglaublich. Wirklich: zu jeder Tages- und Nachtzeit voller Einsatz, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit. Man hat sich auf jeden nächsten Tag gefreut – und wenn es mal irgendwo hakte, wurden Probleme positiv angegangen und gelöst.

Wie hat sich das Engagement von Pension Solutions für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter gelohnt?

Jürgen Prinzen: Was soll man dazu sagen: Wenn Belegschaft, Vorstand und Betriebsrat  mehr als zufrieden sind, man nach der Aktion von Vorstand und Betriebsrat gelobt wird. Und für Pension Solutions: Kann es eine höhere Anerkennung geben, als wenn der Betriebsrat sagt: „Pension Solutions kann man wirklich ohne Bedenken weiterempfehlen.“
Danke für eine gute Zeit!

Attraktiver Arbeitgeber: die betriebliche Vorsorge als Rekrutierungsinstrument nutzen

In Zeiten des Fachkräftemangels suchen Unternehmen nach Wegen, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten. Eine attraktive betriebliche Vorsorge kann ein gutes Argument für den Bewerber sein, sich für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden.

Der Fachkräftemangel verschärft sich: Immer mehr Unternehmen haben Schwierigkeiten, offene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Am größten klafft die Lücke bei Mitarbeitern technischer Berufe, allen voran den Ingenieuren – aber auch andere Bereiche suchen händeringend nach guten Facharbeitern. Grund für den Mangel an ausgebildeten Kräften ist der demografische Wandel: Es gibt zu wenige Nachwuchskräfte, die die freiwerdenden Positionen der Arbeitnehmer, die in Rente gehen, übernehmen können. Daher können qualifizierte Bewerber oft unter mehreren Angeboten eine neue Stelle auswählen.

Den Zuschlag bekommen dabei nicht unbedingt die Arbeitgeber, die das höchste Gehalt bieten. Firmenhandy, Dienstwagen und Erfolgsboni sind nicht mehr allein ausschlaggebend. Heutzutage achten künftige Mitarbeiter vielmehr auf das Gesamtpaket: Sind die Aufgaben interessant und herausfordernd? Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet mir das Unternehmen? Wie steht es um die Work-Life-Balance? Ein wichtiger Baustein des Arbeitgeber-Pakets ist auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die bisher jedoch nur von wenigen Personalern als Argument in Bewerbergesprächen genutzt wird. Angesichts der drohenden Rentenlücke ist die bAV jedoch eine wichtige Säule für eine sichere Altersvorsorge. Schon Auszubildende in jungen Jahren, die selten genug Geld haben, um etwas fürs Alter zurückzulegen, haben die Möglichkeit, mit Hilfe ihres Arbeitgebers zu sparen.

Vor allem jüngere Bewerber wissen die finanzielle Unterstützung zu schätzen, die der Arbeitgeber zum Aufbau ihrer Altersvorsorge leistet. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie zur betrieblichen Altersversorgung. Rund die Hälfte der befragten Arbeitnehmer unter 30 Jahren gab darin an, dass die bAV bei der Wahl des Arbeitgebers ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt. Das zeigt, dass die Unternehmen durch eine aktive bAV-Gestaltung die Chance haben, sich im Rahmen des Nachwuchskräftemangels insbesondere bei jungen Talenten vom Markt abzuheben.

Mit attraktiven bAV-Lösungen können Betriebe aber nicht nur neue Kräfte anlocken, sondern auch bereits aktive Beschäftigte langfristig an sich binden. Das Unternehmen zeigt seinen Mitarbeitern mit der bAV, dass ihm das Wohl seiner Belegschaft am Herzen liegt. Eine solide und sichere Vorsorge erhöht das Vertrauen in den Arbeitgeber und die Arbeitszufriedenheit. Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen, können bei Mitarbeitern punkten und damit Kündigungen vermeiden. Denn Fakt ist, wie die aktuelle Studie „Talent Management im Mittelstand – mit innovativen Strategien gegen den Fachkräftemangel“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young in Kooperation mit der ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin zeigt: Bei vielen mittelständischen Unternehmen hat das Verhindern der Fluktuation mittlerweile eine höhere Priorität als das Rekrutieren neuer Mitarbeiter.

Ein weiteres Argument für die Personalgewinnung und -bindung: Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombinieren. Verbraucherschützer halten die BU für eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Vorteil der Kombination gegenüber einem privaten Vertrag: Während Menschen mit Vorerkrankungen oft von den Versicherern abgelehnt werden, haben sie mit dem Gruppentarif über die bAV immer noch die Chance, sich gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit abzusichern. Denn bei Kollektivverträgen wird oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Außerdem sparen Arbeitnehmer bei der mit einer bAV kombinierten BU Geld, weil die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen hingegen vom Nettolohn bezahlt werden.

Um die Vorteile der bAV noch besser für die Bewerberansprache zu nutzen, empfehlen unabhängige bAV-Berater wie Pension Solutions allen Personalverantwortlichen, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Denn sicher ist: Beim „War for Talents“ (wir berichteten in unserer letzten Ausgabe darüber – PS Post Nr. 3 2012) – also dem Kampf um die besten Talente – werden diejenigen Unternehmen gewinnen, die potenziellen Kandidaten das beste Paket bieten. Und bei der Präsentation dieses Paketes sollte die bAV einen wichtigen Platz einnehmen.

Lebensversicherer trotzen der Zinsfalle

Das Niedrigzinsumfeld hinterlässt Bremsspuren bei den Lebensversicherungen.
Die bAV profitiert vom Brutto-Netto-Effekt.

Seit 2008 versuchen weltweit die Zentralbanken, mit Hilfe extrem niedriger Zinsen und der Ausweitung der Geldmenge über Staatsanleihenkäufe die Folgen der Finanzkrise abzumildern. Ein Resultat ist ein Niedrigzinsumfeld, welches das Zinsniveau von Staatsanleihen unter das aktuelle Inflationsniveau gedrückt hat. Die Industrieländer mit starker Bonität erhalten damit die Möglichkeit, ihre Schulden langfristig über die Geldentwertung zu senken. Heute sind wir in einer historisch ähnlichen Situation wie nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Schulden werden langsam über das Zinsniveau und die Geldentwertung abgebaut. Wie lange dieser Prozess andauern wird, ist nicht klar.

Lebensversicherer sind nun in der gleichen Situation wie Privatpersonen: Zwischen den Erträgen aus der Anlage in sichere Papiere und den Anlagezielen klafft eine Lücke. Da das Niedrigzinsniveau schon lange vorhersehbar war, reagierten die Lebensversicherer frühzeitig auf die neue Herausforderung, indem sie die strategische Allokation anpassten. Die Herausforderung ist, Anlagen zu finden, die ähnliche Risikoeigenschaften wie „risikofreie“ Anlagen haben, aber fähig sind, die Sicherheitslücke zu schließen. Über Jahrzehnte können so hohe stabile Renditen erwirtschaftet werden, unabhängig vom Kapitalmarkt.

Auch wenn die Situation von der Zinsseite her ungünstig ist, ändert sich nichts am entscheidenden Vorteil der bAV: Dem Brutto-Netto-Effekt. Denn Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Effektiv kostet eine bAV einen durchschnittlichen Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte seines Nettogehalts. Vor diesem Hintergrund ist die Rentabilität einer bAV als sekundär zu betrachten. Durch die gesetzliche Sonderbehandlung der bAV gewinnt diese Form des Sparens vielmehr noch an Bedeutung.

Damit Maklern die bAV-Beratung nicht über den Kopf wächst

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Pension Solutions ist ein auf die betriebliche Altersversorgung spezialisiertes Unternehmen und unterstützt Versicherungsmakler in der bAV-Beratung. Das Dienstleistungsspektrum ist modular „buchbar“.
Tobias Bailer - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als Königsdisziplin  im Versicherungsvertrieb: Sie ist schwierig in der Akquise, anspruchsvoll in der Beratung, komplex in der Betreuung – dafür aber auch besonders lukrativ. Eine Kooperation mit der Pension Solutions ermöglicht es Maklern jetzt das Potenzial in der betrieblichen Altersvorsorge wirksam zu heben ohne dabei Ressourcen im eigenen Haus zu binden. Man muss ein Vorsorge-Experte sein, denn die Courtage erhalten Makler in diesem Fall nicht für die Beratungsleistung, sondern allein für die Vermittlung ihrer Kundenkontakte zur weiteren Beratung durch die Pension Solutions. Umgekehrt besteht Kundenschutz, denn Pension Solutions ist ein ausschließlich auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiertes Unternehmen und ansonsten weder im klassischen Lebens- oder im Sachversicherungsgeschäft aktiv. Die Fokussierung auf die betriebliche Altersversorgung ist eines der Erfolgsfaktoren der Pension Solutions. Viele Vertriebsorganisationen, die sich mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung im Jahre 2002 auf diesen Markt stürzten, dachten dass sich die Entgeltumwandlung über den Abschluss von Rahmenverträgen mit den AssCompact GrafikTrägerunternehmen quasi von selbst verkauft. Doch die betriebliche Altersversorgung ist kein Massengeschäft, das man nebenbei erledigen kann. Das hatte die Pension Solutions GmbH bei ihrer Gründung 2001 vor allen anderen erkannt und sich von Anfang an auf die Konfiguration, Kommunikation und Nachbetreuung moderner Betriebsrentenlösungen spezialisiert. Diese besondere Prozess- und Methodenkompetenz wurde im Laufe der Zeit immer weiter optimiert. Damit ist das Unternehmen heute ein führender Dienstleister auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge. Zu den Kunden gehören Großunternehmen wie die MAN AG, Kabel Deutschland, Melitta, FIEGE sowie viele kleinere Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 100. Über 80 ausschließlich fest angestellte Versicherungs- und Bankkaufleute, Betriebswirte, Juristen sowie IT-Spezialisten garantieren höchste Qualität in der Kundenberatung und anschließender Kundenbetreuung. Von einer Kooperation profitieren alle Beteiligten: Der Versicherungsmakler und sein Kunde, die versorgungsberechtigte Belegschaft ebenso wie der Produktgeber. Warum? Makler können endlich brachliegende Potenziale heben. Das Unternehmen erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber und spart nebenher Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter kommen in den Genuss einer sicheren und rentablen, staatlich geförderten Altersvorsorge. Der Versicherer erweitert sein laufendes Beitragsgeschäft und dies mit nachweislich niedrigen Stornierungsquoten bei den durch PS-Pension Solutions GmbH vermittelten Vorsorgeleistungen. Eine Kooperation lohnt sich aus Sicht vieler kooperierender Makler, da jedem Makler individuell ein Mehrwert an Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird. Das Dienstleistungsspektrum ist modular buchbar. Je nach Qualifizierungsgrad des einzelnen Maklers kann man die Pension Solutions für die eigene Portfolioerweiterung „zubuchen“. Folgende Dienstleistungen stehen zur Verfügung. Unterstützung bei der Arbeitgeberberatung In diesem Modul wird nach Analyse der Ist-Situation beim Kunden ein maßgeschneidertes bAV-Konzept erstellt und dem Kundenunternehmen präsentiert. Durch eine branchenindividuelle Clusterung wird in den Konzepten speziell auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen eingegangen. Dies erstreckt sich über tarifvertragliche Lösungen und das „ins-Auge-fassen“ neuer Ideen, mit dem Ziel, die Attraktivität des Arbeitgebers zu steigern, um die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Durch die vielfältigen Möglichkeiten des Betriebsrentengesetztes sind hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bausteine erfolgreicher Konzepte sind neben der reinen Bruttoentgeltumwandlung zur Altersvorsorge auch Themenblöcke der betrieblichen Vorsorge wie die Einführung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge, sowie Lebensarbeitszeitkonten, als auch Systeme zur Nettoentgeltoptimierung. Persönliche Mitarbeiterberatung Um eine nachweisliche Teilnahmequote in der bAV von 60% der Gesamtbelegschaft zu erreichen, ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter unabdingbar. Der dreistufige Kommunikationsprozess der Pension Solutions ist ein Garant für hohe bAV-Akzeptanzraten. Das Unternehmen verzichtet in ihrem Kommunikationsprozess auf Informationsveranstaltungen vor großen Mitarbeitergruppen (Betriebsversammlungen),das Versenden von Flyern, Mitarbeiteranschreiben, reinen Intranet-Lösungen, das Verschicken von DVDs oder anderen medialen Hilfsmitteln. Der Erfolg einer hohen Teilnahmequote in der Entgeltumwandlung steht und fällt mit der persönlichen Beratung und einem empathischen Vorgehen in den Unternehmen. Zusammen mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat sowie weiteren Vertrauensleuten wird in den Unternehmen ein Kommunikationskonzept entwickelt. Alle Mitarbeiter sollen in den Genuss einer Beratung kommen, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird. Dies ist der regelmäßige Wunsch einer jeden Geschäftsleitung. Diese Parameter greift die Pension Solutions auf und stellt sich auf die individuellen Voraussetzungen der einzelnen Unternehmen ein. So kam es schon häufiger vor, dass in Schichtbetrieben die Mitarbeiter um 3 Uhr morgens beraten wurden. Der Beratungsprozess erfolgt zum einen in Kleingruppen und zum anderen anschließend in mehrstufigen freiwilligen Einzelberatungen. Somit haben die Mitarbeiter stets die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen zu stellen und ihnen wird das nötige Zeitfenster eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen. Die meisten Arbeitgeber sind mit der Verwaltung ihrer bAV-Systeme schon jetzt bei sehr niedrigen Teilnahmequoten überfordert. Aber nicht nur die Arbeitgeber sind mit der Verwaltung überfordert. Auch die Maklerlandschaft hat in den letzten Jahren festgestellt, dass man den Nachfragen der Kunden und dem immer ansteigenden Arbeitsaufwand nicht mehr gerecht wird. Viele Makler sind sogar „froh“, dass sich nicht mehr Mitarbeiter in den Unternehmen an der bAV beteiligt haben. Andernfalls müsste man zwingend eine weitere Personalkraft einstellen. Die Pension Solutions ist in diesem Segment professionell aufgestellt und kann somit die Personalabteilungen und die Maklerbüros in allen Fragestellungen und Bearbeitungsanfragen höchstmöglich entlasten. Das Nachbetreuungsmanagement wickelt alle Fragestellungen zu veränderten Lebensumständen in laufenden Arbeitsverhältnissen ab. Dazu zählen im Besonderen: Erhöhungen und Reduktionen der Verträge, Beitragsfreistellungen, Mutterschutz, allgemeine Fragen zur Versteuerung, Verbeitragung, Adressänderungen oder Namensänderungen. Das Fluktuationsmanagement beschäftigt sich mit den Administrationsnotwendigkeiten, bei denen sich das Arbeitsverhältnis ändert: Neueinstellungen mit bereits bestehenden Verträgen, Ausstellungen von Mitarbeitern, Berufsunfähigkeit, Abrufen der Rentenansprüche usw. Als besonderer Service begleitet die Pension Solutions ausscheidende Mitarbeiter bis zum neuen Arbeitgeber weiter. Transparenz in allen Prozessen Für kooperierende Versicherungsmakler ist jederzeit über ein CRM-System (Onlinetool) gewährleistet, dass sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Kunden einsehen können. Sie sehen den Akquiseablauf, den Implementierungsprozess, die Anzahl der Verträge inklusive Wertungssumme sowie die Veränderungen in der laufenden Bestandsbetreuung. Ferner können sie überprüfen, ob die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Verträge bereits abgerechnet hat und ihre Provision auf ihren Konten gutgeschrieben sein müsste.

Erschienen in: AssCompact, 05/2013

Gemeinsam zum Erfolg

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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als Königsdisziplin im Versicherungsvertrieb: Sie ist schwierig in der Akquise, anspruchsvoll in der Beratung, komplex in der Betreuung

Tobias Bailer - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

– dafür aber auch besonders lukrativ. Durch die Kooperation zwischen der FiNet AG und der PS-Pension Solutions GmbH ermöglichen wir FiNet Partnern jetzt das Potenzial in der betrieblichen Altersvorsorge wirksam zu heben, ohne dabei Ressourcen im eigenen Haus zu binden. Man muss kein Vorsorge-Experte sein, denn das Dienstleistungsspektrum der Pension Solutions ist modular buchbar. Je nach Qualifizierungsgrad des einzelnen Maklers kann man die Pension Solutions für die eigene Portfolioerweiterung „zubuchen“ oder die komplette Beratung durchführen lassen. In letzterem Fall erhalten die Makler die Courtage nicht für die Beratungsleistung, sondern allein für die Vermittlung ihrer Kundenkontakte zur weiteren Beratung durch die Pension Solutions. Selbstverständlich besteht absoluter Kundenschutz, denn die Pension Solutions ist ein ausschließlich auf die bAV spezialisiertes Unternehmen und ansonsten weder im klassischen Lebens- noch im Sachversicherungsgeschäft aktiv. Die Fokussierung auf die bAV ist eines der Erfolgsgeheimnisse der Pension Solutions. Viele Vertriebsorganisationen, die sich mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung im Jahre 2002 auf diesen Markt stürzten, dachten dass sich die Entgeltumwandlung über den Abschluss von Rahmenverträgen mit den Trägerunternehmen quasi von selbst verkauft. Doch die bAV ist kein Massengeschäft, das man nebenbei erledigen kann. Das hatte die Pension Solutions bei ihrer Gründung 2001 vor allen anderen erkannt und sich von Anfang an auf die Konfiguration, Kommunikation und Nachbetreuung moderner Betriebsrentenlösungen spezialisiert. Diese besondere Prozess- und Methodenkompetenz wurde im Laufe der Zeit immer weiter optimiert. Damit ist die Pension Solutions heute ein führender Dienstleister auf dem Gebiet der bAV. Zu den Kunden der Pension Solutions gehören Großunternehmen wie die MAN AG, Kabel Deutschland, Melitta und Fiege sowie viele kleinere Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 100. Über 70 ausschließlich fest angestellte Versicherungs- und Bankkaufleute, Betriebswirte, Juristen sowie IT-Spezialisten garantieren höchste Qualität in der Kundenberatung und anschließender Kundenbetreuung. Von einer Kooperation mit Pensions Solution profitieren alle Beteiligten: Der Versicherungsmakler und sein Kunde, die versorgungsberechtigte Belegschaft ebenso wie der Produktgeber. Makler können endlich brachliegende Potenziale heben. Das Unternehmen erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber und spart nebenher Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter kommen in den Genuss einer sicheren und rentablen, staatlich geförderten Altersvorsorge. Der Versicherer erweitert sein laufendes Beitragsgeschäft und dies mit nachweislich niedrigen Stornierungsquoten bei den durch die Pension Solutions vermittelten Vorsorgeleistungen. Eine Mehr-Gewinner-Strategie, die sich für alle auszahlt.

Unterstützung bei der Arbeitgeberberatung
Gemeinsam durch Erfahrung punkten

In diesem Modul wird nach Analyse der Ist-Situation beim Kunden ein maßgeschneidertes bAV-Konzept erstellt und dem Kundenunternehmen präsentiert. Durch eine branchenindividuelle Clusterung wird in den Konzepten speziell auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen eingegangen. Dies erstreckt sich über tarifvertragliche Lösungen und das Aufgreifen neuer Ideen mit dem Ziel, die Attraktivität des Arbeitgebers zu steigern, um die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Durch die vielfältigen Möglichkeiten des Betriebsrentengesetztes sind hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bausteine erfolgreicher Konzepte sind neben der reinen Bruttoentgeltumwandlung zur Altersvorsorge auch Themenblöcke der betrieblichen Vorsorge, wie die Einführung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge, außerdem Lebensarbeitszeitkonten und Systeme zur Nettoentgeltoptimierung. Implementierung und Mitarbeiterberatung. Ein hundertausendfach erfolgreich bewährter Prozess Um eine nachweisliche Teilnahmequote in der bAV von 60 Prozent der Gesamtbelegschaft zu erreichen, ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter unabdingbar. Der hunderttausendfach erfolgreich durchgeführte dreistufige Kommunikationsprozess der Pension Solutions ist ein Garant für hohe bAV-Akzeptanzraten. Die Pension Solutions verzichtet in ihrem Kommunikationsprozess bewusst auf Informationsveranstaltungen vor großen Mitarbeitergruppen (Betriebsversammlungen), auf reine Intranet-Lösungen sowie auf das Versenden von Flyern, Mitarbeiteranschreiben, DVDs oder anderen medialen Hilfsmitteln. Der Erfolg einer hohen Teilnahmequote in der Entgeltumwandlung steht und fällt mit der persönlichen Beratung und einem empathischen Vorgehen in den Unternehmen. Zusammen mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat und weiteren Vertrauensleuten wird in den Unternehmen ein Kommunikationskonzept entwickelt. Alle Mitarbeiter sollen in den Genuss einer Beratung kommen, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird. Dies ist der regelmäßige Wunsch einer jeden Geschäftsleitung. Diese Parameter greift die Pension Solutions auf und stellt sich auf die individuellen Voraussetzungen der einzelnen Unternehmen ein. So kam es schon häufiger vor, dass in Schichtbetrieben die Mitarbeiter um drei Uhr morgens beraten wurden. Der Beratungsprozess erfolgt zum einen in Kleingruppen und zum anderen anschließend in mehrstufigen freiwilligen Einzelberatungen. Somit haben die Mitarbeiter stets die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen zu stellen, und ihnen wird das nötige Zeitfenster eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.

Nachbetreuungsmanagement und Fluktuationsmanagement
Der Erfolg der bAV als Segen und Fluch

Die meisten Arbeitgeber sind mit der Verwaltung ihrer bAV-Systeme schon jetzt bei sehr niedrigen Teilnahmequoten überfordert. Aber nicht nur die Arbeitgeber, auch die Makler haben in den letzten Jahren festgestellt, dass man der gestiegenen Nachfrage und dem gewachsenen Arbeitsaufwand nicht ohne weiteres gerecht wird. Viele Makler sind zum Teil sogar zufrieden, wenn sich nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens an der bAV beteiligen. Andernfalls müsste man womöglich eine weitere Personalkraft einstellen. Dies ist jedoch nicht nötig: Überlassen Sie die Verwaltung Pension Solutions und schaffen Sie sich Freiräume! Die Pension Solutions ist in diesem Segment professionell aufgestellt. Sie kann Personalabteilungen in allen Fragestellungen und Bearbeitungsanfragen höchstmöglich entlasten. Das Nachbetreuungsmanagement wickelt alle Fragestellungen zu veränderten Lebensumständen in laufenden Arbeitsverhältnissen ab. Dazu zählen insbesondere Erhöhungen und Reduktionen der Verträge, Beitragsfreistellungen, Mutterschutz, allgemeine Fragen zur Versteuerung und Verbeitragung, Adress- und Namensänderungen u.v.m. Das Fluktuationsmanagement beschäftigt sich mit den Administrationsnotwendigkeiten, bei denen sich das Arbeitsverhältnis ändert: Neueinstellungen mit bereits bestehenden Verträgen, Ausstellungen von Mitarbeitern, Berufsunfähigkeit, Abrufen der Rentenansprüche usw. Als besonderer Service begleitet die Pension Solutions ausscheidende Mitarbeiter bis zum neuen Arbeitgeber weiter.

Transparenz in allen Prozessen
Immer wissen, was passiert

Für Sie als Makler ist jederzeit über ein CRM-System (online) gewährleistet, dass Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Kunden einsehen können. Sie sehen den Akquisitionsverlauf, den Implementierungsprozess, die Anzahl der Verträge inkl. Wertungssumme sowie die Veränderungen in der laufenden Bestandsbetreuung. Ferner können Sie überprüfen, ob die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Verträge bereits abgerechnet hat und Ihre Provision auf Ihren Konten gutgeschrieben sein müsste.

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Erschienen in: Finetworker, J|F|M 2013
Von: Kai Kronfeld

„Kein Mensch brennt darauf, sich mit Altersvorsorge zu beschäftigen“

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Geldanlage: Immer mehr Deutsche haben Angst, dass die Rente nicht zum Leben ausreicht. Doch ein Alter in Armut ist kein Schicksal, vorausgesetzt man kümmert sich rechtzeitig um zusätzliche Einkommensquellen. Warum tun sich so viele schwer damit? Fragen an den Vorsorge-Experten Uwe Saßmannshausen, Gründer des Erlanger Beratungsunternehmens Pension Solutions.

VDI Nachrichten: Herr Saßmannshausen, fast jeder zweite Berufstätige weiß laut einer neuen Studie nicht mehr, wie er sich am besten fürs Alter absichert. Die monatlichen Ausgaben für die Altersvorsorge gehen zurück. Was ist da schief gelaufen?

Zunächst mal hat Deutschland vieles richtig gemacht. Wir haben früher als manches andere Land zur Jahrtausendwende der Realität ins Auge geschaut. Wegen der demografischen Entwicklung wurde die gesetzliche Rente von Voll- auf Basisversorgung umgestellt. Die entstandene Lücke sollten die Bürger in eigener Verantwortung schließen. Die Politik versucht seitdem, mit staatlicher Förderung eine ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge durchzusetzen. Zwölf Jahre nach diesem Paradigmenwechsel müssen wir allerdings feststellen, dass es nicht wirklich funktioniert.

Warum funktioniert es nicht?

Weil wir es typisch deutsch angegangen sind. Die Reformen sind handwerklich sauber, leiden aber an ihrer Komplexität. Wir haben weiterhin die gesetzliche Rente mit ihrem Umlageverfahren. Wir haben die staatliche Förderung in der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge – Stichwort Riester-Rente. Wir haben die betriebliche Altersvorsorge als ergänzende kapitalgedeckte Alters-vorsorge mit allein fünf verschiedenen Durchführungswegen. Der Bürger steht da vor einer Wand, die er nicht überwinden kann.

Die Bundesregierung verweist stolz darauf, dass es fast 16 Mio. Riester-Verträge gibt. Keine Erfolgsbilanz für die private Vorsorge?

Das ist nur auf den ersten Blick ein Erfolg. Auf ein Fünftel dieser Verträge wird überhaupt kein Geld mehr eingezahlt, das heißt, sie sind ruhend gestellt. Bei den übrigen Verträgen handelt es sich zum größten Teil um sogenannte Mindestbeitragsverträge. Die werden mit 60 € im Jahr bedient, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Das ergibt später eine Rente zwischen 25 € und 38 €. Damit sichert man nicht seinen Lebensstandard.

Das heißt, die meisten Riester-Verträge sind Alibiveranstaltungen?

Ja leider. Selbst die Bundesregierung gibt in ihrem aktuellen Alterssicherungsbericht endlich zu, dass wir ein Problem mit der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge haben. Die Verbreitung lässt zu wünschen übrig. Ohne eine zusätzliche Altersvorsorge wird das Versorgungsniveau in Zukunft deutlich sinken.

Gibt es Ihrer Erfahrung nach eine grundsätzliche psychologische Barriere bei vielen Menschen, über Altersvorsorge nachzudenken – vor allem frühzeitig, in jungen Jahren?

Ich bin kein Psychologe, aber auf den ersten Blick ist das Thema Altersvorsorge sperrig, es hat keinen Sex-Appeal. Damit verbinden sich keine Emotionen. Kein normaler Mensch brennt darauf, sich mit staatlich geförderter Altersvorsorge zu beschäftigen, sich vertraut zu machen, mit all den Produkten und Wahlmöglichkeiten, die er hat. Ans Alter denkt man vielleicht ohnehin nicht so gerne. Das mag ja sein. Aber wer nicht gerne ans Alter denkt, und deshalb nicht vorsorgt, wird dafür bestraft. Je später er damit anfängt, eine private Rente aufzubauen, desto teurer wird es. Mit 40 oder 50 tun die monatlichen Raten richtig weh.

Aber überfordert es nicht einen 25-Jährigen, sich auf eine Altersvorsorge festzulegen, deren Früchte er erst in 40 oder 50 Jahren genießen kann?
Warum sollte es ihn überfordern?

uwe sassmannshausen

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Weil sich die Welt immer rasanter verändert. Weil die Turbulenzen zunehmen. Viele sehen sich umstellt von Risiken und Unwägbarkeiten. Da braucht es doch viel Gottvertrauen, sich für ein halbes Jahrhundert auf eine Geldanlage festzulegen.

Es braucht weniger Gottvertrauen als Vernunft. Die 50 Jahre, von denen Sie sprechen, sind natürlich ein langer Zeitraum. Aber Sie übersehen, dass die Altersvorsorge ja nicht starr ist. Sie passt sich an veränderte Lebenssituationen an. Wenn es finanziell knapp wird, zahlen Sie eben weniger oder Sie stellen die Zahlungen vorübergehend ein. Wenn Sie die Stelle wechseln, nehmen Sie ihre Anwartschaft natürlich mit. Und wenn Ihr neuer Arbeitgeber pleitegeht, befriedigt der Pensionssicherungsverein Ihre Ansprüche. Und wenn der Versicherer insolvent wird, über den ihre betriebliche Altersvorsorge läuft, dann gibt es mit der Protektor eine Sicherungseinrichtung der Assekuranz. Es gibt überhaupt keine Anlage, die ähnlich flexibel ist, und besser abgesichert als die staatlich geförderte und regulierte Altersvorsorge.

Als Berater, der sich auf betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat, müssen Sie das natürlich sagen.

Ich sage das nicht nur aus Geschäftsinteresse. Die betriebliche Vorsorge ist allein dank der staatlichen Förderung äußerst attraktiv. Es ist doch kein Zufall, dass die SPD in ihrem neuen Rentenkonzept die betriebliche Altersvorsorge deutlich stärken will.

Was spricht für betriebliche Lösungen?

Der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für die Rentenbeiträge müssen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2688 € keine Sozialabgaben entrichtet werden. Außerdem sind sie in dieser Höhe von der Steuer befreit. Erst bei Auszahlung der Betriebsrente schlägt der Fiskus zu. Die Steuersätze sind dann aber deutlich niedriger als während der Erwerbstätigkeit, weil das Einkommen niedriger ist.

Welche Rendite ergibt sich daraus?

Allein bezogen auf den Betrag, den der Arbeitnehmer aus seiner eigenen Tasche einzahlt, kommen Sie auf jährliche Renditen von 8 % bis 10 %. Und das bei extrem konservativer und damit sicherer Anlage. Das sind Werte, die Sie bei keiner anderen Art des Vorsorgesparens auch nur annähernd erreichen.

Die Uni Bamberg hat unlängst in einer Studie behauptet, dass sich die Entgeltumwandlung nicht lohne. Die Steuern und Beiträge in der Rentenphase würden die Rendite aufzehren…

Darf ich es offen sagen: Das sind Studien, die die Welt nicht braucht. Die dort zugrunde gelegte Modellrechnung steckt voller Ungereimtheiten. Die Schlüsse, die gezogen wurden sind zum Teil schlicht falsch. Da wird etwa davon ausgegangen, dass die Vorsorgegelder der Versicherten über 40 Jahre lang unverändert zu einem Zins von 1,75 % angelegt werden. Oder es wird für einen 23-jährigen Berufsanfänger mit einem viel zu hohen Monatsverdienst von 3400 € gerechnet – selbstverständlich ein Leben lang in der ungünstigen Steuerklasse eins. Die Kosten- und Effizienzvorteile betrieblicher Vorsorgelösungen gegenüber privaten Rentenversicherungen wurden gleich völlig ausgeblendet.

Dennoch zahlt nur etwa jeder dritte deutsche Arbeitnehmer auf eine Betriebsrente ein. Warum sind es nicht mehr, wenn die Rendite so attraktiv ist, wie Sie sagen?

Im Grunde sind es noch viel weniger als jeder Dritte. In Ihrer Zahl sind z. B. auch alle Kleinstrentenansprüche aus betrieblichen Altersvorsorgelösungen vor 1999 enthalten. Da kommen hinterher Minirenten raus, die im Alter niemandem weiterhelfen. Betriebliche Rentenansprüche in relevanter Größe, also von mehreren hundert Euro monatlich, haben vielleicht 10 % aller Beschäftigten…

…umso dringlicher stellt sich die Frage, woran das liegt. Warum hat sich die betriebliche Vorsorge nicht durchgesetzt?

Weil die Finanzdienstleister viel zu lange gedacht haben, es reicht aus, Rahmenverträge mit Unternehmen zu machen. Man glaubte, dass die Mitarbeiter dann von alleine kämen. Das hat sich als Irrglaube erwiesen. Wenn Sie Belegschaften wirklich für betriebliche Vorsorgelösungen gewinnen wollen, geht das nicht ohne Einzel- oder Gruppenberatung. Ein paar erläuternde Worte am Ende einer Betriebsversammlung oder in der Hauszeitschrift reichen nicht.

Uwe Saßmannshausen
ist Geschäftsführer der von ihm 2001 gegründeten Beratungsfirma Pension Solutions. Das Erlanger Unternehmen mit 75 fest angestellten Mitarbeitern hat sich auf Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Vorsorge spezialisiert. Es ist deutschlandweit tätig. Für ihre Leistungen erhält Pension Solutions entweder ein Honorar vom Arbeitgeber oder Provisionen der Versicherungsunternehmen für die abgeschlossenen Verträge.

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Erschienen in: VDI nachrichten, 21.12.2012
Von: Peter Schwarz