Geld von Arbeitgeber und Staat

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Die betriebliche Altersversorgung lockt Arbeitnehmer mit einer hohen Förderung.

Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Zudem muss der Chef die Inflation ausgleichen. Für gesetzlich Versicherte mit mittlerem Einkommen ist die Betriebsrente besonders attraktiv. An der Entwertung unseres Geldes kommt niemand vorbei. Um 2,1 Prozent sind die Verbraucherpreise im März 2011 gegenüber dem Vorjahr gestiegen – Benzin, Gas und Lebensmitteln werden teurer. Von Strom und Heizöl erst gar nicht zu sprechen. Während Verbraucher aber mehr und mehr für ihre tägliches Leben zahlen müssen, ist eines seit zehn Jahren konstant: der förderfähige Höchstbetrag von Riester. Er liegt seit 2001 unverändert bei 2100 Euro im Jahr. Besser sieht es hingegen bei der betrieblichen Altersvorsorge aus. Sie hat eine dynamische Förderungsgrenze. Diese beträgt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Bundesländern/West. Das sind aktuell 2640 Euro im Jahr. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) fordert diese Anpassungsmöglichkeit auch für andere private Altersvorsorgepfad, etwa die Riester-Rente. Nicht nur die Fördermöglichkeit der Betriebsrente ist dynamisch, auch die Verrentung schwingt mit der Inflation. Der Arbeitgeber muss für einen Ausgleich sorgen. „Entweder er zahlt alle drei Jahre einen Inflationsausgleich oder er erhöht die Versorgungsleistung jedes Jahr um ein Prozent“, sagt Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Pension Solutions. Damit trage nicht der Bürger sondern sein Arbeitgeber das Risiko steigender Lebenserwartung. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Gehaltes in Altersvorsorge umgewandelt wird. Es gibt fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Drei Wege gehen über Versicherungen (Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse) und zwei sind nichtversicherungsförmige, interne Lösungen (Direktzusage, Unterstützungskasse). Während der Arbeitgeber bei Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen an einen externen Träger zahlt, verwaltet er bei Direktzusage und Unterstützungskasse die Versorgung intern. Hat der Arbeitnehmer die Wahl, muss er abwägen, ob er sich für die interne oder externe Lösung entscheidet. Externe Wege erleichtern die Mitnahme der Rentenansprüche. Die versicherungsförmigen Wege bieten einen sogenannten Portabilitätsanspruch. Das bedeutet, dass das Renten-Konto quasi in der Tasche des Arbeitnehmers steckt. Wechselt er den Job, nimmt er sein Produkt mit. Der neue Arbeitgeber muss den bereits eingeschlagenen Zweig für ihn dann bedienen. Ein attraktiver Weg ist die Kombination aus interner und externer Lösung. Dabei bringt der Arbeitnehmer 220 Euro auf den Versicherungsweg und darüber hinaus zahlt er in die Unterstützungskasse ein. So kann er vier Prozent extra steuer- uns sozialversicherungsfrei und darüber hinaus nahezu unbegrenzt steuerfrei kassieren. Die Betriebsrente ist auch wegen der verschiedenen Wege auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Durch die hohe Förderung in der Ansparphase kann sie aber – vor allem bei gesetzlich Krankenversicherten mit mittlerem Einkommen – sogar Riester-Produkten gleichwertig sein. Trotzdem nimmt die betriebliche Altersvorsorge einen geringen Stellenwert ein. „Die betriebliche Altersvorsorge besser und dabei weniger komplex zu gestal-ten, wäre schwierig“, sagt Saßmannshausen. Gelinge es nicht, die Arbeitnehmer von der Be-triebsrente zu überzeugen, hätten gut ein Drittel der heute Beschäftigten in ihrem Ruhestand finanzielle Probleme.

Erschienen in: Die WELT, 16.05.2011
Von: Kathrin Gotthold