Die Rechte der betrieblichen Vorsorge nutzen

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Mit Hilfe der Arbeitgeber kann in der betrieblichen Vorsorge viel Geld gespart werden. Doch viele Angestellte wissen nicht wirklich über ihre Rechte Bescheid und verschenken ihre Möglichkeiten.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung beteiligen, bei großen Unternehmen in Deutschland ist dies üblich. Grundsätzlich sagen Unternehmen den Beschäftigten Rentenleistungen oder Beiträge zu. In Deutschland muss der Arbeitgeber Beschäftigten eine Mindestleistung garantieren. Dabei gibt es fünf verschiedene Wege zur bAV: Der Arbeitgeber sagt eine Leistung zu (Direktzusage), oder er zahlt Beiträge an eine Unterstützungs- oder Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, die wiederum an den künftigen Rentner zahlen. Dabei agiert die Pensionskasse ähnlich einer Versicherung; Unterstützungskasse und Pensionsfonds agieren als Kapitalsammelstellen, die in der Kapitalanlage freier sind. Zudem können bAV-Beiträge in eine individuelle Direktversicherung fließen. Der Staat fördert die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – das entspricht rund 220 Euro im Monat in Westdeutschland – fallen keine Sozialabgaben und Steuern an. Die ausgezahlten Leistungen muss der Rentner dafür später versteuern. Zur Finanzierung von Rentenverpflichtungen haben deutsche Firmen laut Experten Deckungsmittel von mehr als 400 Milliarden Euro gebildet. Gleichwohl macht die künftige Betriebsrente aus Entgeltumwandlung für den Durchschnittsverdiener Schätzungen zufolge aber nur rund drei Prozent des Einkommens aus, bei Höherverdienenden knapp fünf Prozent. Gründe dafür, dass die unter Experten als attraktiv geltende Förderung vergleichsweise wenig genutzt wird, nennen Berater wie Uwe Saßmannshausen, Chef der Beratungsfirma Pension Solutions, zahlreiche: Seiner Ansicht nach könnte es sein, dass die jahrelange politische Diskussion über die Reform der betrieblichen Vorsorge zu einer „Themenverdrossenheit“ geführt hat. Nach Ansicht von Beobachtern tragen dazu auch die Ungewissheit über die künftige eigene Lage sowie steuerliche Rahmenbedingungen bei. Zudem hätten viele Produktanbieter das Thema in seiner Komplexität unterschätzt, meint er. Zwar gebe es in mehr als 90 Prozent der Unternehmen Rahmenverträge mit bAV-Einrichtungen. Aber damit steckten die Mitarbeiter eben noch nicht automatisch Teile ihres Gehalts in bAV-Verträge. Diese müssten schon fachkundig erklärt werden.

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Erschienen in: Handelsblatt, 27.09.2011
Von: Anke Rezmer