Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ rechnete noch einmal ganz genau nach.

Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt.

In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bAV und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bAV wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bAV später steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: „Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.“ Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bAV durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend.

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