Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung

34.857 €/Jahr

34.857 €/Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.765 €/Monat

2.345 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung

5.950 €/Monat

5.000 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

7.300 €/Monat

6.150 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

4.050 €/Monat

4.050 €/Monat

 » Zur Webseite der Bundesregierung mit weiteren Informationen

 

Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

logo_gmbhchef_225Betriebliche Altersvorsorge (bAV) richtig umgesetzt

Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig zu halten, ist mittlerweile zu einer Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland geworden.

Tobias Bailer - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Nicht selten spielt die Strahlkraft des Unternehmens, das sogenannte Employer Branding sowie die Infrastruktur der Ballungszentren eine immer größere Rolle für die Wahl des Arbeitgebers. Daher wird es umso wichtiger, als Unternehmen die richtigen Signale nach außen zu setzen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Auf den ersten Blick wirkt die betriebliche Altersvorsorge hier nicht wie ein Mittel zum Zweck.

Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge großes Potenzial, sich im „War of talents“ durchzusetzen. Zum einen erhalten Arbeitnehmer im Vergleich zur privaten und staatlichen Vorsorge nur durch eine Betriebsrente Steuervorteile und Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge im besonderen Ausmaß. Zum anderen steigt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, das durch eine erhöhte Loyalität belohnt wird. Zudem ist nach einer Studie von Towers Watson eine attraktive bAV neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung, interessanten Aufgaben und Weiterbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor, sich für ein Unternehmen zu entscheiden.

Das Unternehmen erhöht daher seine Attraktivität als Arbeitgeber und spart nebenher Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter kommen in den Genuss einer sicheren und rentablen sowie staatlich geförderten Altersvorsorge: Eine klassische Win-Win-Situation.

Die Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge können außerdem als Arbeitgeberförderung an die Mitarbeiter weitergegeben werden und machen so die Betriebsrente noch attraktiver. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Einsparungen in weitere betriebliche Vorsorgelösungen zu „investieren“: In Lebensarbeitszeitkonten, betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Entgeltoptimierung – alles Module, die die Arbeitgeber-Attraktivität weiter steigern.

Die Kommunikation und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge als Schlüssel zum Erfolg

Damit die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge voll zum Tragen kommen, ist die Kommunikation und Implementierung der Betriebsrente von zentraler Bedeutung. Die Herausforderung dabei ist, den Arbeitnehmern die bAV verständlich zu erklären sowie die Arbeitgeber bei der Verwaltung der Verträge nicht allein zu lassen. „Dies ist leider immer noch sehr oft der Fall“, so Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der PS-Pension Solutions GmbH. „Die Kommunikation und Implementierung ist unsere zentrale Stärke.“ Zunächst ist es wichtig, die unternehmensindividuellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Um eine größtmögliche Akzeptanz in der Belegschaft zu erreichen, ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter unabdingbar. Zusammen mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat sowie weiteren Vertrauensleuten wird dann von Pension Solutions in den Unternehmen ein Kommunikationskonzept entwickelt. Alle Mitarbeiter sollen in den Genuss einer Beratung kommen, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird. Dies ist der regelmäßige Wunsch der Geschäftsleitungen. Der Beratungsprozess erfolgt zum einen in Kleingruppen und zum anderen anschließend in mehrstufigen freiwilligen Einzelberatungen. Somit haben die Mitarbeiter stets die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen zu stellen und ihnen wird das nötige Zeitfenster eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.

Die folgende Vertragsverwaltung übernimmt Pension Solutions für die Unternehmen und regelt die gesamte Nachbetreuung und Fluktuation. Dazu zählen im Besonderen: Beitragserhöhungen, -reduktionen und -freistellungen, Mutterschutz, allgemeine Fragen zur Versteuerung, Adress- oder Namensänderungen. Das Fluktuationsmanagement beschäftigt sich mit den Administrationsnotwendigkeiten, bei denen sich das Arbeitsverhältnis ändert: Neueinstellungen mit bereits bestehenden Verträgen, Ausstellungen von Mitarbeitern, Berufsunfähigkeit, Abrufen der Rentenansprüche usw. Als besonderer Service begleitet Pension Solutions ausscheidende Mitarbeiter bis zum neuen Arbeitgeber weiter.

Erschienen in: gmbhchef., Dezember Januar 2014

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