40 Hemmnisse der bAV

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie eruierte 40 Hemmnisse der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in deutschen Unternehmen.

In unserer letzten PS POST berichteten wir bereits über die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, konkretere Maßnahmen zur Förderung und stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge voranzubringen. Diese Ankündigung mündete in den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie, die nun seit Juli 2014 vorliegt. Wie konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der bAV-Akzeptanz aussehen bzw. welche Förderungen oder Verpflichtung zum Vertragsabschluss sich daraus ergeben, stehen allerdings noch nicht fest.

Andrea Nahles -  Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Quelle: BMAS

Andrea Nahles –
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Quelle: BMAS

Bestandteile der Machbarkeitsstudie des BMAS waren, welche 40 Hemmnisse auf Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- oder Anbieterseite zu identifizierten sind, die einem Ausbau der bAV als tragende Säule im deutschem Altersversorgungssystem, insbesondere im Mittelstand, entgegenstehen. Diese Hemmnisse „sind insbesondere die Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand, das fehlende Engagement des Arbeitgebers (keine aktive Kommunikation), das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen im Unternehmen, gegebenenfalls geringes Einkommen der Mitarbeiter, fehlendes Engagement eines Betriebsrats (keine aktive Kommunikation) oder eine zu hohe Komplexität des Themas bAV beziehungsweise zu wenig einfach verständliche Informationen über die betriebliche Altersvorsorge.“ Das BMAS wird Anfang 2015 lediglich einen Diskussionsentwurf für ein Betriebsrentenänderungsgesetz vorlegen, mit dem unter anderem die EU-Mobilitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Eine höhere steuerliche Förderung, so berichtet die DPA, könne laut Arbeitsministerin Nahles jedoch in diesem Zusammenhang wegen der begrenzten staatlichen Mittel nicht seriös in Aussicht gestellt werden. Ob das Modell eines „Opting-Out“, bei dem Arbeitnehmer automatisch zur Betriebsrente verpflichtet werden, soweit sie sich nicht ausdrücklich dagegen entscheiden, eine Rolle spielen könne, bleibe abzuwarten.

Forschungsbericht des BMAS, Quelle: BMAS

Solche Aussagen rufen nach Erklärungsbedarf und entsprechenden Maßnahmen zur Verständlichkeit der Situation. Die Quintessenz der Machbarkeitsstudie ist die Erkenntnis, dass der Verbreitungsgrad der bAV, gerade bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) deutlich niedriger ist als bei größeren Unternehmen. Über die konkreten Ursachen der geringeren Verbreitung der bAV in KMU liegen bisher kaum empirisch fundierte Erkenntnisse vor. Somit besteht ein großes Interesse, mehr über die entsprechenden Verbreitungshemmnisse und konkrete Ansatzpunkte zur Steigerung des Verbreitungsgrades der bAV in Unternehmen und deren Arbeitnehmern zu erfahren.

In der Studie wurde ein idealtypischer Prozess der bAV-Einführung und bAV-Verbreitung aus Sicht der drei relevanten Akteure – Arbeitgeber, Arbeitnehmer und bAV-Anbieter – dargestellt. Die handfesten Ergebnisse: Insgesamt konnten 13 potenzielle Hemmnisse im Rahmen der bAV-Einführung beziehungsweise bAV-Inanspruchnahme bei Arbeitgebern, 22 Hemmnisse bei Arbeitnehmern und fünf Hemmnisse bei den bAV-Anbietern identifiziert werden.

13 + 22 + 5 = 40 Hemmnisse der bAV

Die Haupthemmnisse wurden wie folgt herausgearbeitet:

  • Angst des Arbeitgebers vor hohem Verwaltungs- und Informationsaufwand
  • Fehlendes Engagement des Arbeitgebers
  • Das Fehlen von bAV-Spezialisten/Personalressourcen im Unternehmen
  • Geringes Einkommen der Mitarbeiter
  • Fehlendes Engagement eines Betriebsrates und schließlich
  • Zu hohe Komplexität des Themas bAV

Zur Lösung der Hemmnisse bedarf es einer ganzheitlichen und verständlichen Beratung. Gerade die persönliche Betreuung und individuelle Ausarbeitung einer jeden Betriebsrentenberatung erfordert eine langjährige Erfahrung. Diese Beratung sowie ein umfassendes Nachbetreuungsmanagement sind Bestandteil des vollumfänglichen Dienstleistungs- und Beratungsspektrums der Pension Solutions GmbH.

Verständliche Argumentation

All diese Themen benötigen eine ganzheitliche Beratung sowohl der Unternehmen als auch der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Aus unserer Erfahrung ist gerade eine verständliche Argumentation zielführend für mehr Akzeptanz und Verbreitung bei den Arbeitnehmern.

Die Studie im Auftrag des BMAS leistet daher einen kleinen Beitrag, eine der prägnantesten Lücken in der Altersvorsorge der Menschen in Deutschland zu schließen: die betriebliche Altersversorgung.

 » Zum Forschungsbericht des BMAS

Lebensversicherungsreformgesetz tritt in Kraft

Nach der Verabschiedung im Bundesrat ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz offiziell in Kraft. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere werden dagegen erst zum Jahreswechsel wirksam.

Mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Unternehmen dürfen diese dann nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind. Diese Veränderung tritt sofort in Kraft.

Was verändert sich mit dem LVRG? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Das LVRG sieht eine Erhöhung der Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikogewinnen von bisher 75 auf zukünftig 90 Prozent vor.
  • Der Höchstrechnungszins wird zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Das ist der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock während der Vertragsdauer mindestens verzinst wird. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase.
  • Die Lebensversicherer weisen künftig auch die Effektivkosten neben den Vertragskosten im Produktinformationsblatt aus.
  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen wird in Niedrigzinsphasen reduziert oder gestrichen. Das Geld verbleibt in einem Topf, der dem Versichertenkollektiv langfristig zu Gute kommt.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat direkte Auswirkungen auf die betriebliche Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. In 2015 abgeschlossene Neuverträge werden durch den geringeren Zins bei Eintritt in das Rentenalter bzw. im Falle einer Berufsunfähigkeit geringere Leistungen erzielen. Daher sind höhere Beitragszahlungen während der Laufzeit notwendig, um die Rentenlücke zu schließen.

Es ist daher empfehlenswert, sich die Vorteile des höheren Garantiezinses in diesem Jahr noch zu sichern.

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„Die Kontinuität in der Betreuung und das hohe Niveau im Beratungsprozess sind hervorragend“

Interview mit Frank Buschmann – Geschäftsführer Deutsche Vorsorge GmbH, ein Unternehmen der Ecclesia Gruppe

Herr Buschmann, Sie haben sich für eine Kooperation mit Pension Solutions entschieden. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür?

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen und strategischen Geschäftsfeld unserer Unternehmensgruppe entwickelt. Deshalb ist es für uns von großer Bedeutung, dass wir auf diesem Gebiet mit einem Spezialisten zusammenarbeiten, der unsere Vorstellungen und vor allem auch unsere Qualitätsansprüche in Gänze für unsere Kunden umsetzt. Die Wahl fiel nach einer intensiven Marktselektion auf Pension Solutions. Das Erlanger Beratungshaus ist aus unserer Sicht der Experte und kompetente Partner im Segment der Entgeltumwandlungsberatung, den wir gesucht haben.

Was ist für Sie das Besondere an Pension Solutions?

Hervorzuheben ist vor allem der durchdachte und auf die Unternehmen abgestimmte Beratungsprozess. Viele Marktteilnehmer behaupten, so wie Pension Solutions zu arbeiten. Mir ist aber in ganz Deutschland kein Unternehmen bekannt, das mit solcher Leidenschaft, Professionalität und vor allem langjährigen Erfahrung auf diesem hohen Niveau die Dienstleistung erbringt. Die Teilnahmequoten in den Belegschaften wie die Kundenzufriedenheit sprechen hier eine klare Sprache. Für mich ist es die logische Folge, dass sich Pension Solutions 2014 unter den TOP Consultants in Deutschland wiederfindet.

Wie sehen Sie Ihre Erfahrungen seit Beginn der Kooperation und was erwarten Sie in den nächsten Jahren?

Wir sind sehr zufrieden. Die Kooperation hat sehr schnell Fahrt aufgenommen und Erfolge gebracht. Wir arbeiten sehr eng und partnerschaftlich zusammen. Mich freut es vor allem, dass die Kontinuität in der Betreuung unserer Kunden vor Ort gewährleistet ist. Das sorgt für regelmäßiges Neugeschäft. Gerade im Hinblick auf die Marktveränderungen in der bAV sehen wir durch die Kooperation große Wettbewerbsvorteile. Ich freue mich darauf, mit Tobias Bailer und dem gesamten Team von Pension Solutions in den nächsten Jahren noch intensiver zusammenzuarbeiten.

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Überstunden als Zukunftsvorsorge

Profitieren Sie von den steuerlichen Vergünstigungen der Entgeltumwandlung.

37,7 Stunden sollten deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich pro Woche arbeiten. Tatsächlich arbeiten sie einer Statistik der Europäischen Beobachtungsstelle für Entwicklung und Arbeitsbeziehungen nach knapp drei Stunden mehr und liegen damit im europäischen Vergleich ganz vorne. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich dann häufig die Frage nach dem Umgang mit den angefallenen Überstunden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Üblicherweise bestehen hier zwei Alternativen: der Abbau von Überstunden oder eben die Vergütung. Soweit Überstunden vergütet werden, fallen zudem häufig kraft tarifvertraglicher Regelungen Zuschläge an. Das Auszahlen von Überstunden (nebst eventuellen Zuschlägen) ist allerdings Entgelt und somit stets lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für den Arbeitgeber führen diese höheren Sozialabgaben zu hohen Lohnnebenkosten. Bei den Arbeitnehmern kommt durch die Belastung des Entgelts mit Steuern und Sozialabgaben gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Progression ein deutlich geringerer Wert als der erarbeitete an. Oftmals lohnt sich also das Auszahlen von Überstunden für beide Seiten nicht.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die Umwandlung von Überstundenguthaben in eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung sein. Arbeitnehmer werden für ihre Flexibilität nicht bestraft, sondern belohnt. Sie haben die Chance, ein Polster für das Alter anzusparen, ohne ihr laufendes Einkommen zu belasten. Arbeitgeber sparen Lohnzusatzkosten und erfüllen außerdem automatisch den Entgeltumwandlungsanspruch nach § 1 BetrVG.

Dank der gesetzlichen Förderung sind Umwandlungsbeträge von Arbeitnehmern zu Direktversicherungen und Pensionskassen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Soweit die Durchführungswege Direktversicherung oder Pensionskasse gewählt werden, können die Vorteile der flexiblen Beitragszahlung mit der Steuerfreiheit der Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG optimal vereinigt werden. Notwendig hierzu ist eine Vereinbarung über die monatliche Umwandlung der Überstunden bzw. des entsprechenden Wertes in die betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das heißt, Überstunden werden nicht ausbezahlt und nicht in einem Zeitkonto angesammelt.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit der Zukunftsvorsorge nicht entgehen und informieren Sie sich über diese Option ausführlich bei Pension Solutions, Ihrem Spezialisten für betriebliche Altersversorgung.

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