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Klarheit zu Rentenbeginn — Wie die bAV zielgerichtet eingesetzt werden kann

Ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nach § 1a Betriebsrentengesetz für jeden Arbeitnehmer in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dieser Passus ist jedem Arbeitgeber bestens bekannt. Allerdings tragen viele zukünftige Rentner Fragen mit sich herum, die größtenteils nur durch eine Beratung final beantwortet werden können: Welche gesetzliche Rente kann ich erwarten? Wo finde ich weiterführende Informationen zu meinem Renteneintritt? Was sollte ich zusätzlich unternehmen? Reicht meine private Vorsorge? Gerade das Thema der betrieblichen Altersvorsorge kann da für weitere Klarheit sorgen und außerdem zusätzliche finanzielle Beihilfe gewähren.

Die Altersversorgung in Deutschland hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte, einhergehend mit einem stetigen Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus, zu einem Drei-Schichten-System (staatliche, staatlich geförderte z. B. betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Altersvorsorge) entwickelt. Für Sie als Geschäftsführer, Personaleiter oder bAV-Experte stellt sich hierbei die Frage: „Wie kann ich gerade das Thema Entgeltumwandlung so taxieren, dass ich stets gut informiert bzw. beraten bin und schnell weitere Einblicke erlange, die ich wiederum intern für die notwendigen Schritte verwenden kann?“

Arbeitnehmerbeteiligung an der bAV je Vollzeiteinheit

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes (Quelle: Destatis) im Jahr 2012 durchschnittlich 362 Euro und damit 0,9 Prozent ihres Bruttojahresverdiensts in ihre betriebliche Altersversorgung investiert. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entspricht das einem Gesamtvolumen von 9,5 Milliarden Euro, einem Zuwachs von 1,5 Milliarden Euro im Vergleich zu rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2008 (Quelle: Destatis März 2015 // Stand per Ende 2012 s. beigefügte Statistik). Dabei spielte die Beschäftigtenzahl eine eher untergeordnete Rolle. Je nach Unternehmensgröße ergaben sich Durchschnittwerte von 0,8 Prozent bei bis 499 Beschäftigten und ab 500 Beschäftigten von 0,9 Prozent des Anteils der Arbeitnehmerbeteiligung gemessen an Bruttolöhnen und –gehältern.

Der Vergleich zwischen alten und neuen Bundesländern ergab sogar einen einheitlichen Wert von 0,9 Prozent. Bei den Bruttolöhnen und –gehältern je Vollzeiteinheit und dem jeweiligen Arbeitnehmeranteil unterscheiden sich allerdings die Zahlen. Während in den alten Bundeländern ein durchschnittlicher Bruttolohn von jährlich 42.234 Euro und ein Arbeitnehmeranteil bei 375 Euro pro Jahr liegt, sind die Beträge im Osten geringer und liegen bei 31.291 Euro und 288 Euro p. a. Besonders der Wirtschaftszweig für kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten sticht bei der Erhebung mit einem Wert von 2,3 Prozent (durchschnittlicher Bruttolohn 37.288 Euro) und einer Eigenleistung von 858 Euro heraus, während das Gastgewerbe mit 0,4 Prozent und einer Eigenleistung von durchschnittlich 82 Euro (durchschnittlicher Bruttolohn 22.733 Euro) am unteren Ende der Skala zu finden ist. Solche Erhebungen zeigen, dass das Thema der bAV weiterhin großes Potenzial und eine wichtige Bedeutung auf die „Brutto-Netto-Sparrate“ hat.

Wo befinden sich die Schwachstellen der bAV und wie kann geholfen werden?

Als Schwachstelle der bAV wurde die interne Kommunikation in den Unternehmen ausgemacht. Laut einer weiteren Studie des F.A.Z.-Instituts für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH besteht bei den Beschäftigten ein großer bAV-Informationsbedarf, der wiederum von internen Fachleuten geklärt werden sollte. Dabei ist es extrem hilfreich, wenn man weiß, welche Möglichkeiten bestehen und wie man gemeinsam mit seinem Arbeitnehmer die dafür notwendigen Schritte einleiten bzw. umsetzen kann. Wir bei der VIA Vorsorge GmbH leisten diese Beratung und informieren Sie zu weiteren Themen wie der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) oder der betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge (SBU). Mit dieser Beratung und Betreuung sorgen wir für die notwendigen Antworten und helfen beiden Seiten, den fehlenden Informationsbedarf zu decken.

Zudem bedarf es eines bAV-Experten, um an die neuesten zielgerichteten Informationen zu gelangen, des Weiteren eines Nachbetreuungs-Managements, das wiederum die Verwaltung erleichtert und auf Veränderungen aufmerksam macht. Beide Dienstleistungen gehören zusammen. Gerade die VIA Vorsorge GmbH mit ihren persönlichen Beratungsgesprächen und der umfassenden Betreuung helfen Ihren Arbeitnehmern bei der Entscheidungsfindung und Ihnen, bei der Verwaltung die notwendige Übersicht zu
behalten. Eine ganzheitliche und verständliche Beratung mit der dazugehörenden Ausarbeitung jeder individuellen Betriebsrente erfordert langjährige Erfahrung. Nur durch eine klare, eingängige Argumentation erzielen Sie eine hohe Verständlichkeit in Ihrem Unternehmen. Zudem zeigen Sie die Notwendigkeit einer betrieblichen Altersvorsorge auf, wobei wir als VIA Vorsorge GmbH Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.

Quelle: VIA POST – Ausgabe 01/2015

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