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    Schäuble und Nahles wollen Betriebsrente ankurbeln – ZEIT Online Artikel

    Wie bringt man Geringverdiener dazu, fürs Alter vorzusorgen? Arbeits- und Finanzministerium sind sich über eine Reform der Betriebsrente einig. Es geht um neue Zuschüsse.

    zeit-online-bav

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich im Grundsatz auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge verständigt. Ein neuer Zuschuss für Niedrigverdiener und eine Ausweitung der Steuervorteile sollen die Betriebsrenten wieder attraktiver machen. Vorgesehen ist nach Angaben von Teilnehmern eines Spitzentreffens der Minister, dass Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Zudem habe Schäuble angeboten, dass Arbeitnehmer bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln könnten. Bisher liegt dieser Rahmen bei etwa 6,4 Prozent.

    Unternehmen sollen Betriebsrenten demnach künftig nicht mehr in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, sofern sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge einigen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen scheuen oft vor solchen Modellen zurück, weil Unternehmen noch viele Jahre dafür haften, dass die Renten auch ausgezahlt werden. 60 Prozent der Arbeitnehmer praktizieren betrieblichen Altersvorsorge teil. Die Quote stagniert seit Jahren.

    Zudem solle ein Teil der Betriebsrente nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, hieß es bei Teilnehmern des Treffens weiter.

    Die Grundzüge der Reform würden von den Sozialpartnern mitgetragen. Dass die Firmen nicht mehr unbedingt für die Rentenzahlung haften müssen, war eine Forderung der Wirtschaft – die Verankerung von Betriebsrenten in Tarifverträgen ein Gewerkschaftsanliegen.

    Ministerin Nahles habe angekündigt, sie werde in den nächsten zwei Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, hieß es.

    ZEIT ONLINE – Artikel

    Quelle: ZEIT Online – Artikel vom 27.09.2016

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