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    Betriebsrentenstärkungsgesetz – Fünf gute Gründe jetzt zu handeln

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trat am 01.01.2018 in Kraft und bringt zahlreiche Pflichten und Änderungen für Arbeitgeber mit sich. Wir zeigen Ihnen fünf gute Gründe, weshalb Sie jetzt mit uns in Kontakt treten sollten.

    • Gelegenheit nutzen

      Eine Reform ist wie ein Umzug: mühsam, aber auch eine hervorragende Gelegenheit, sich von alten Dingen zu trennen und klare Strukturen zu schaffen. Als kompetente „Umzugshelfer“ sorgen wir dafür ein solides, zukunftsfähiges Versorgungssystem zu installieren.

    • Gerüstet sein

      Steuern und Sozialversicherung sparen, Zulagen vom Arbeitgeber kassieren – vor allem für Arbeitnehmer setzt der Staat im BRSG zahlreiche finanzielle Anreize. Wir bereiten Sie auf die erhöhte Nachfrage Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.

    • Vom Markt abheben “Employer Branding”

      Immer mehr Angestellte wünschen sich vor allem eines von Ihrem Arbeitgeber: Fürsorge. Mit einem passgenauen betrieblichen Altersvorsorge-Angebot beweisen Sie, dass Sie sich um Ihre Angestellten kümmern – und behaupten sich in Zeiten des Fachkräftemangels gegen die Konkurrenz.

    • Staatliche Förderung nutzen

      Wer sich für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seiner Mitarbeiter einsetzt, wird vom Staat mit finanziellen Beihilfen belohnt. So haben Sie mehr Spielraum bei der Versorgung von Fach- und Führungskräften.

    • Gefahren vermeiden

      Mit dem Sozialpartnermodell führt der Gesetzgeber die reine Beitragszusage ein. Zunächst sind die Tarifparteien am Zug, daher ist es umso wichtiger jetzt mit der „Garantiewelt“ zu punkten: Wir klären Sie gerne über Ihre Handlungsmöglichkeiten auf.

    BRSG » QUICK-CHECK – In drei Minuten zum individuellen Vorsorgekonzept.

    PS Group-Fazit:
    Eine Reform sorgt – vor allem wenn es um ein komplexes Thema wie die betriebliche Altersvorsorge geht – stets für etwas Unsicherheit. Die Pflicht zur Bezuschussung der Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent besteht ab dem 01.01.2019 für alle Arbeitgeber. Bestehende Entgeltumwandlungen müssen ab dem 01.01.2022 ebenfalls bezuschusst werden. Daher ergreifen Sie schon heute, die Gelegenheit durch eine Erhöhung vor dem gesetzlichen Stichtag den größtmöglichen Arbeitgeberbenefit zu erzielen. Unsere Unternehmensberater haben das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Betriebsrente intensiv verfolgt. Somit können wir Sie dabei unterstützen gerüstet zu sein, um sich weiterhin von anderen Arbeitgebern abzugrenzen. Wir als Pension Solutions stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

    Quelle & Foto: PS Group

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