Berufsunfähigkeitsvorsorge » AKTIV ABSICHERN

„Verlieren Sie Ihre Wünsche, Pläne und Träume von Ihrem Lebensabend nicht aus den Augen! Wir beraten Sie gerne und ausführlich darüber, welche Art der Vorsorge für Sie die richtige ist.“

  • Was steckt hinter der Berufsunfähigkeitsrente?

Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern erhalten nur noch eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMI-Rente). Dabei kann der Gesetzgeber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen. Die bisher ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.

Noch heikler sieht die Situation bei Berufsanfängern aus. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung können die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erst beansprucht werden, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Anders sieht es bei Auszubildenden aus: Sie müssen, um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, die Besonderheiten der Wartezeit laut §53 SGB 6 beachten.

Sind Sie und Ihre Familie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abgesichert?

  • Ihre bisherige BU-Absicherung im Check-Up

Um Ihre Arbeitskraft für die Zukunft gut absichern zu können, führen wir im Beratungsgespräch einen kurzen „Check-Up“ durch.

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Wir bieten Ihnen regelmäßig Beratungsgespräche zur Vorsorge an. In Einzelgesprächen werden wir Sie über individuelle Möglichkeiten der Entgeltumwandlung und über die Berufsunfähigkeitsvorsorge informieren.

Gerne sind wir auch in Zukunft für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Melden Sie sich jetzt an: online, telefonisch oder per E-Mail.

Ihr Vorsorgeteam der PS Wertschutz

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„Niemand kann ein Unglück vorhersehen. Vertrauen Sie in Notsituationen auf eine Berufsunfähigkeitsvorsorge – Ihren Leuchtturm in der Brandung.“

Die Situation

„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen auf eigene Vorsorge insbesondere darauf angewiesen, für diesen Fall durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern.“

So lautet die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 (BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. 1 – 65).

Die Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Tätigkeit. Statistisch jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Rund 400.000 gesetzlich Versicherte beantragen jährlich eine erste Erwerbsminderungsrente* (*Angaben der gesetzlichen Rentenversicherung); bewilligt werden nur ca. 40 Prozent dieser Anträge.

Finanzielle Unterstützung: was leistet der Staat?

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss und gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Staat. Diese richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit, wobei jede Tätigkeit ohne Rücksicht auf Status oder Qualifikation oder den zuletzt ausgeübten Job zählt:

  • Können Sie bis zu drei Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts (unter Berücksichtigung gesetzlich festgelegter Grenzen).
  • Können Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Was bedeutet das für Sie?

Mindestens 50 Prozent Ihres Gehalts sollten privat abgesichert werden

Auch die Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind durch den Staat finanziell nicht ausreichend abgesichert. Im Jahr 2015 betrug die durchschnittlich Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung 737 Euro im Monat, die ermittelte Armutsgrenze bei 1.033 Euro im Monat.

Können Sie davon leben?

Wir versichern den Wert unseres Autos höher als den Wert unserer Arbeitskraft, warum?

Schützenswert: der Wert der eigenen Arbeitskraft

Beispielrechnung Arbeitskraft:

Arbeitnehmer/-in 35 Jahre

Netto-Monatseinkommen: 2.800 €

Altersrente mit 67 Jahren

Wert der Arbeitskraft:

1.075.200 Euro*

*ohne Berücksichtigung von Gehaltstrends, Sonderzahlungen etc.; Anzahl Gehälter p. a. zwölf; Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren (Quelle: Eigenes Berechnungsbeispiel)

Rückenleiden und psychische Ursachen nehmen zu

Psychische Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit nehmen stetig zu. Tatsächlich liegen die Berufsunfähigkeiten, die durch Krankheiten des Skelett- und Bewegungsapparats (u. a. Rückenleiden) und Nervenkrankenheiten ausgelöst werden, inzwischen bei über 50 Prozent.

Eine gesetzliche Absicherung ist kaum noch vorhanden. Aus diesem Grund empfehlen auch unabhängige Verbraucherschutzverbände dringend den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es kann jeden treffen.

Ihre Vorteile

Exklusive Mitarbeitervorteile im Überblick

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung

    Selbst bei vorhandenen Vorerkrankungen wird durch das stark vereinfachte Prüfverfahren Ihre Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ermöglicht.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Egal wo Sie sind oder wo Sie arbeiten, Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge ist weltweit gültig und das sogar zeitlich unbegrenzt.

Eine BU-Vorsorge lohnt sich

  • Günstigere Beiträge durch Belegschaftsangebot

    Durch die Sonderkonditionen der Mitarbeitergemeinschaft wird Ihr Vorsorgebeitrag sehr attraktiv im Vergleich zu einer privaten BU.

  • Flexible Beitragszahlung

    Sie können jederzeit die Beiträge befristet reduzieren oder aussetzen, allerdings besteht während der Beitragsfreistellung nur Versicherungsschutz auf Basis der beitragsfreien Werte.

So funktioniert es

Vorsorgemaßnahme: Absicherung des Einkommens

Sichern Sie Ihre zukünftige Lebenssituation optimal mit Ihrer Berufsunfähigkeitsvorsorge ab. Das spezielle Angebot für Sie als Mitarbeiter ermöglicht Ihnen Sonderkonditionen, vereinfachte Gesundheitsfragen und ein minimales Aufnahmeverfahren.

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte auf einem Blick

  • Über den Gruppenvertrag zahlen fest angestellte Arbeitnehmer sowie Auszubildende einen moderaten Versorgungsbeitrag zur Absicherung ihrer Berufsunfähigkeit.
  • Aufnahmeverfahren für Arbeitnehmer und Azubis über die Mitarbeitererklärung
  • Kein Ausschluss von Berufen

Unser Angebot für Sie

Wir freuen uns darauf, Sie überzeugen zu können

  • Innovative BU-Vorsorgelösung

    Unsere innovativen BU-Vorsorgelösungen beinhalten gute Argumente für Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge.

  • Förderung durch Gruppenkonditionen

    Mit der geförderten Berufsunfähigkeitsvorsorge liegt der Beitrag im Schnitt ca. bei 75 Prozent des Normalbeitrags einer privaten BU.

  • Verständlichkeit

    Verständliche Aufbereitung der komplexen Thematik und lückenlose Dokumentation.

  • Arbeitnehmerbetreuung

    Betreuung- und Verwaltungsmanagement: Persönlicher Service rund um das Thema Vorsorge und Erweiterung unterschiedlicher Vorsorge-Lösungen.

Häufige Fragen – FAQ´s

Die Berufsunfähigkeitsvorsorge

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben.

Konkrete Verweisung

Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht.

Abstrakte Verweisung

Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Die Vorlage eines Bescheides der Deutschen Rentenversicherung ist als Nachweis der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht zwingend ausreichend. Der Versorgungsträger behält sich das Recht vor, auf seine Kosten zur Nachprüfung jederzeit sachdienliche Auskünfte eines durch den Versorgungsträger beauftragten Arztes einzuholen.

Nein, bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung. Das heißt, es kommt immer die tatsächlich versicherte Leistung (Rente) zur Auszahlung.

Sie haben die Möglichkeit der Weiterführung und darüber hinaus auch die Möglichkeit der befristeten Beitragsfreistellung, allerdings besteht während der Beitragsfreistellung nur Versicherungsschutz auf Basis der beitragsfreien Werte.

Beratungen für Ihre Vorsorge

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Wir bieten Ihnen regelmäßig Beratungsgespräche zur Vorsorge an. In Einzelgesprächen werden wir Sie über individuelle Möglichkeiten der Entgeltumwandlung und über die Berufsunfähigkeitsvorsorge informieren.

Gerne sind wir auch in Zukunft für Sie da. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. Melden Sie sich jetzt an: online, telefonisch oder per E-Mail.

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