Berufsunfähigkeitsvorsorge » AKTIV ABSICHERN

„Verlieren Sie Ihre Wünsche, Pläne und Träume von Ihrem Lebensabend nicht aus den Augen! Wir beraten Sie gerne und ausführlich darüber, welche Art der Vorsorge für Sie die richtige ist.“
Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern erhalten nur noch eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMI-Rente). Dabei kann der Gesetzgeber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen. Die bisher ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.
Noch heikler sieht die Situation bei Berufsanfängern aus. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung können die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erst beansprucht werden, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Anders sieht es bei Auszubildenden aus: Sie müssen, um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, die Besonderheiten der Wartezeit laut §53 SGB 6 beachten.
Sind Sie und Ihre Familie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abgesichert?
Um Ihre Arbeitskraft für die Zukunft gut absichern zu können, führen wir im Beratungsgespräch einen kurzen „Check-Up“ durch.
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