Es muss sich einiges ändern im Geschäftsfeld der bAV

Viel Potenzial im bAV-Markt identifiziert eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Allerdings müsse sich dazu einiges ändern, wie die Befragung ergeben hat…

Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG – Bundestag hat zugestimmt

Um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen, ist es weiterhin notwendig, dass sich Arbeitgeber aktiv daran beteiligen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird ab 2018 …

Vorsorgekongress MCC – PS Group seit zehn Jahren erfolgreich vor Ort

Zum 18. Mal treffen sich hochrangige Branchenexperten zur MCC-Konferenz „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ am 16. und 17. Februar 2017 in Berlin. Bereits seit zehn Jahren ist die pension solutions group…

Digitale Verwaltung der betrieblichen Vorsorge – Die ebV-Akte

Vom Eintritt bis zum Austritt, von der Einrichtung bis zur laufenden Betreuung, von der elektronischen Archivierung bis zur Möglichkeit, jederzeit den konkreten Stand eines Vorgangs abzufragen.

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie: Bleibt alles anders?

Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie sollen Hindernisse wie zu lange Unverfallbarkeitsfristen bei Betriebsrenten, die fehlende Wahrung von Betriebsrentenanwartschaften, die Abfindung von Kleinstanwartschaften ohne Zustimmung des Beschäftigten sowie eine nicht ausreichende Information von Beschäftigten beseitigt werden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hiervon sollen sämtliche Versorgungssysteme erfasst werden, die am 20.05.2014 für neu eintretende Arbeitnehmer geöffnet waren bzw. sind, daher beinhaltet der Referentenentwurf u. a. folgende Neuerungen: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist — Für ab dem 01.01.2018 neu erteilte Versorgungszusagen soll die Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungsanwartschaften auf drei Jahre abgesenkt werden. Dies gilt auch für die in Versorgungsordnungen enthaltenen Wartezeiten von drei Jahren.

Dynamisierung der Anwartschaften

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sind zukünftig zu dynamisieren, es sei denn, die Anwartschaft ist als nominales Anrecht festgelegt, enthält eine Verzinsung und die Zinsen kommen auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugute oder sie wird über einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt, und die Erträge kommen dem ausgeschiedenen Anwärter zugute. Die Dynamisierung kann dadurch erfolgen, dass die Anwartschaft wie die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer-Gruppen des Unternehmens oder wie die Leistung der Versorgungsempfänger des Arbeitgebers oder entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst wird. Bei ausgeschiedenen Anwärtern sichert der PSV nur die Dynamik bis zum Sicherungsfall, danach ist die Anwartschaft statisch. Diese Änderung kostet Sie als Arbeitgeber zusätzlich Geld. Betroffen sind allerdings nur die Teile der Anwartschaften, die auf Dienstzeiten ab dem 01.01.2018 beruhen. Es besteht also genug
Zeit – die Sie allerdings auch nutzen sollten – bestehende Versorgungszusagen so auszugestalten, dass eine Anpassungspflicht nicht entsteht. Für klassische Leistungszusagen empfiehlt sich also die Überführung in ein beitragsorientiertes System, gegebenenfalls auch der Wechsel des Durchführungsweges.

Auskunftspflichten

Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers werden ausgedehnt. Er hat u. a. darüber zu informieren, ob und wie die Betriebsrentenanwartschaft erworben wird, wie hoch die Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird, wie sich ein Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und wie sie sich anschließend weiterentwickelt. Er muss darüber hinaus informieren, wie hoch der Übertragungswert ist, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und ob eine Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde. Die Auskunft muss verständlich sein, in Textform und in angemessener Frist erfolgen.

Nachdem der Referentenentwurf bereits vorliegt, ist mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen. In Anbetracht der doch gravierenden Auswirkungen für den Arbeitgeber insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung der Versorgungszusage und des erheblichen Informationsmehraufwandes sollte bereits im Vorfeld Kontakt mit Spezialisten der Altersversorgung aufgenommen werden. So kann bereits jetzt eine rechtssichere Gestaltung einer Versorgungsordnung vorgenommen werden, die die zukünftig zu erwartenden Änderungen im BetrVG mit einschließt. Darüber hinaus kann bereits jetzt ein umfangreiches Informationssystem ausgestaltet werden, das ihre Auskunftspflichten aus dem BetrAVG vollständig erfüllen kann.

» Zur PS POST 02/2015

Ganz wichtig: Der Service in der betrieblichen Vorsorge

Bei der Wahl des bAV-Anbieters entscheiden vor allem Leistung und Transparenz. Auch ein fester Ansprechpartner ist wichtig — das zeigt eine Studie.

Die betriebliche Altersversorgung gewinnt im Mittelstand an Relevanz und Akzeptanz. Als Instrumente zur Bindung und Gewinnung von Fachkräften bewähren sich Direktversicherungen und Pensionskassen. Mitarbeiter wollen die schrumpfende gesetzliche Rente aufstocken. Dies sind nur einige der Kernergebnisse der Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2015“, die in diesem Jahr bereits zum vierten Mal von den Generali Versicherungen und dem F.A.Z.-Institut herausgegeben wird.

Die Qualität entscheidet

Für die Entscheidung, mit welchem bAV-Anbieter sie kooperieren, sind die Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie die Qualität von Service und Leistung des Angebots für die Unternehmen ausschlaggebend. Überzeugende Leistungen bei Service (48 Prozent) und Produkten (44 Prozent) sowie eine langjährige Kooperation (46 Prozent) sind die wichtigsten Gründe für die Unternehmen, mit ihren derzeitigen bAV-Partnern zu kooperieren. Vor allem Industrieunternehmen betonen mehrheitlich den Anspruch an gute Serviceleistungen (51 Prozent), während Dienstleistungsgesellschaften tendenziell noch größeren Wert auf die Vorsorgeprodukte legen. So entscheidend Service und Produkt der Anbieter für die Wahl durch ein Unternehmen sind, so wichtig ist ihm ein hohes Maß an Transparenz, um die Leistungen des bAV-Anbieters prüfen zu können. 95 Prozent der
befragten bAV-Verantwortlichen betonen, dieser Aspekt sei ihnen wichtig oder sehr wichtig. Das gilt im Mittelstand für Unternehmen aller Größen. Fast ebenso großen Wert legen sie auf feste Ansprechpartner beim Dienstleister (91 Prozent wichtig oder sehr
wichtig). Tendenziell fordern gerade die Betriebe mit 100 bis 250 Mitarbeitern eine regelmäßige Bezugsperson. Zudem erwarten alle Befragten regelmäßige Informationen der Arbeitnehmer über den Status der Anwartschaft (89 Prozent wichtig oder sehr wichtig).

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Weiterbildung am erfolgreichsten

Mitarbeiterbindung ist für den Mittelstand überlebensnotwendig. Deshalb nutzen die befragten Betriebe im Durchschnitt fast sieben der abgefragten Instrumente. Zu den am häufigsten und als erfolgreichste genanten gehört — wie in den vergangenen Jahren auch — die Weiterbildung. Fast neun von zehn Betrieben investieren regelmäßig in die Qualifikation ihrer Beschäftigten. Die betriebliche Altersversorgung mit einem Finanzierungsanteil der Arbeitgeber zählt ebenfalls für die überwiegende Zahl der Unternehmen zu den Standardinstrumenten und zeigt dabei gute Erfolge, denn mehr als acht von zehn befragten bAV-Verantwortlichen zeigen sich mit den Resultaten zufrieden.

Die Ergebnisse ihrer Bindungsmaßnahmen messen die meisten Betriebe anhand von Jahresgesprächen. Diese Methode hat im abgelaufenen Jahr eine deutlich höhere Verbreitung gefunden. Auch die Fluktuationsrate ist für die Betriebe ein wichtiger Indikator. Immerhin jeder zweite Betrieb führt sogar Mitarbeiterbefragungen durch.

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In der Detailanalyse zeigt sich, dass die bAV in Dienstleistungsbetrieben besonders häufig eingesetzt wird (75 Prozent). Auch die Mehrheit der befragten Industrieunternehmen nutzt die Betriebsrente (60 Prozent). Im weiteren Ranking folgen zunächst ein höheres Entgelt (63 Prozent), flexible Arbeitszeitmodelle (62 Prozent), Sachentgelte (60 Prozent), ein betriebliches Gesundheitsmanagement (56 Prozent), variable Vergütung (56 Prozent) und größere individuelle Freiräume (55 Prozent).

Alle diese Angebote und Vergütungsbausteine schneiden in der aktuellen Befragung auf ähnlichem Niveau ab wie vor einem Jahr. Deutlich weniger Nennungen entfallen auf die Mitarbeitererfolgsbeteiligung (23 Prozent).

Versicherer wichtigster Partner

Die Assekuranz ist und bleibt der wichtigste Kooperationspartner für den Mittelstand bei der betrieblichen Altersversorgung. Zwar nennen weniger bAV-Verantwortliche als noch vor einem Jahr Versicherungsunternehmen als Kooperationspartner. Trotzdem ist die Assekuranz mit einem Anteil von 70 Prozent der befragten Betriebe mit deutlichem Abstand der wichtigste Partner im Mittelstand. Den größten Zugewinn haben im vergangenen Jahr die Pensionskassen der betrieblichen Altersvorsorge erzielt. Sie konnten offenbar vom verstärkten Angebot der Arbeitgeber profitieren, sich finanziell an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter in Form von gemischt finanzierten Modellen zu beteiligen. Derzeit nutzt gut jeder zweite Mittelständler Pensionskassen der betrieblichen Altersvorsorge für das eigene bAV-Angebot.

Quelle: PS Post – Ausgabe 02/2015 und Personalmagazin.de

» Zur PS POST 02/2015

Die THOMAS SABO Vorsorge

Die THOMAS SABO Vorsorge – Die Versorgungslücke im Alter entsteht durch zwei Fehleinschätzungen: Die Unterschätzung dessen, was man im Alter benötigt, und die Überschätzung dessen, was man bekommt…