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Experten bestätigen die Attraktivität der bAV als beste Form der Altersvorsorge

„Die betriebliche Altersversorgung ist für Unternehmer und Mitarbeiter – besonders in der Niedrigzinsphase – eine der besten Geldanlagen überhaupt“, referierte Professor Dr. Thomas Dommermuth beim Unternehmerabend der Raiffeisenbank in Vohenstrauß. Dies war aber nicht der einzige Tipp.

Rund 100 Besucher verfolgten die Ausführungen Dommermuths, Steuerberater und Professor an der OTH, Fachbereich Steuern und Finanzierung. Außerdem ist er Gründer, Gesellschafter und Vorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. Des Weiteren war Geschäftsführer Christian Kiefer von der Industrie-Pensions-Verein-Akademie (IPV) Düsseldorf in Kooperation mit der Allianz Deutschland geladen, um die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung und Umgehung der Gefahren zu erörtern.

„Die Menschen verstehen nicht, auch wegen der Niedrigzinsen, wie sie noch Altersversorgung betreiben sollen“, erläuterte Dommermuth. Betriebliche Altersversorgung brauche jedoch noch wesentlich mehr Beachtung, und die Deutschen müssten noch viel mehr Altersvorsorge betreiben. „Sie dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“, riet er, Initiative zur betrieblichen als auch privaten Vorsorge zu ergreifen. Schließlich ermögliche die betriebliche Altersversorgung Gruppenverträge mit Rabatten, Arbeitgeberzuschüsse, erhebliche staatliche Förderung und Leistungen.

Allerdings warnte der Professor vor Direktzusagen, die seien Zeitbomben in der Handelsbilanz. Es sei denn, man finanziere sie kongruent aus. Steuerlich seien sie externen Durchführungswegen jedoch immer unterlegen. Dommermuth bot die Unterstützungskasse als einzige Alternative an, wenn der Monatsbeitrag 392 Euro übersteige. Ansonsten bleibe die Direktversicherung in der Pensionskasse als sinnvollster Durchführungsweg.

Ein Blick auf die Riester-Rente lohne sich in jedem Fall. Die bringe selbst bei den jetzt herrschenden Niedrigzinsen noch anständige Erträge durch die staatlichen Förderungen.

Anhand von Fall-Beispielen rechnete der Professor Varianten durch. Nur 55 Prozent aller Pensionsverpflichtungen sind rückgedeckt. Noch vor zwei Jahren waren es immerhin 65 Prozent. Die Einkommen werden heuer um zehn Prozent zurückgehen, prognostizierte der Referent aufgrund der Bewertung der Pensionsverpflichtung. Durch die schwierigen Rahmenbedingungen spreche viel für eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Hier sei die betriebliche Altersversorgung Alternativen häufig überlegen.

Aufgelockert wurde der Abend durch bewegende Szenen vom „Race across America“, dem härtesten Radrennen der Welt mit mehr als 5000 Kilometern quer durch die USA, an dem Dommermuth mit Stephan Loew, Markus Imhof und Ralph Zimmermann teilgenommen hatte. Sie belegten in ihrer Altersklasse den zweiten Platz.

Ausgleich für Stress

Sie waren getrieben von einem Traum: einmal mit dem Rennrad quer durch Nordamerika. Sport sei für stressgeplagte Menschen die beste Methode, einen Ausgleich zu schaffen. „6 Tage, 6 Stunden“, lautet der Filmtitel, aus dem Dommermuth den Zuhörern Ausschnitte zeigte, denn genauso lange brauchten die Radfahrer im Juni 2014 für die strapaziöse Strecke.

Im zweiten Teil des Abends erläuterte Christian Kiefer Möglichkeiten, Versorgungslücken bei Führungskräften und Unternehmern zu schließen. Durch sogenannte Kooperationsverträge mit führenden Lebens- und Krankenversicherern könnten Mitglieder zu vergünstigten Konditionen versorgt werden.

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie: Bleibt alles anders?

Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie sollen Hindernisse wie zu lange Unverfallbarkeitsfristen bei Betriebsrenten, die fehlende Wahrung von Betriebsrentenanwartschaften, die Abfindung von Kleinstanwartschaften ohne Zustimmung des Beschäftigten sowie eine nicht ausreichende Information von Beschäftigten beseitigt werden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hiervon sollen sämtliche Versorgungssysteme erfasst werden, die am 20.05.2014 für neu eintretende Arbeitnehmer geöffnet waren bzw. sind, daher beinhaltet der Referentenentwurf u. a. folgende Neuerungen: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist — Für ab dem 01.01.2018 neu erteilte Versorgungszusagen soll die Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungsanwartschaften auf drei Jahre abgesenkt werden. Dies gilt auch für die in Versorgungsordnungen enthaltenen Wartezeiten von drei Jahren.

Dynamisierung der Anwartschaften

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sind zukünftig zu dynamisieren, es sei denn, die Anwartschaft ist als nominales Anrecht festgelegt, enthält eine Verzinsung und die Zinsen kommen auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugute oder sie wird über einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt, und die Erträge kommen dem ausgeschiedenen Anwärter zugute. Die Dynamisierung kann dadurch erfolgen, dass die Anwartschaft wie die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer-Gruppen des Unternehmens oder wie die Leistung der Versorgungsempfänger des Arbeitgebers oder entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst wird. Bei ausgeschiedenen Anwärtern sichert der PSV nur die Dynamik bis zum Sicherungsfall, danach ist die Anwartschaft statisch. Diese Änderung kostet Sie als Arbeitgeber zusätzlich Geld. Betroffen sind allerdings nur die Teile der Anwartschaften, die auf Dienstzeiten ab dem 01.01.2018 beruhen. Es besteht also genug
Zeit – die Sie allerdings auch nutzen sollten – bestehende Versorgungszusagen so auszugestalten, dass eine Anpassungspflicht nicht entsteht. Für klassische Leistungszusagen empfiehlt sich also die Überführung in ein beitragsorientiertes System, gegebenenfalls auch der Wechsel des Durchführungsweges.

Auskunftspflichten

Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers werden ausgedehnt. Er hat u. a. darüber zu informieren, ob und wie die Betriebsrentenanwartschaft erworben wird, wie hoch die Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird, wie sich ein Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und wie sie sich anschließend weiterentwickelt. Er muss darüber hinaus informieren, wie hoch der Übertragungswert ist, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und ob eine Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde. Die Auskunft muss verständlich sein, in Textform und in angemessener Frist erfolgen.

Nachdem der Referentenentwurf bereits vorliegt, ist mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen. In Anbetracht der doch gravierenden Auswirkungen für den Arbeitgeber insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung der Versorgungszusage und des erheblichen Informationsmehraufwandes sollte bereits im Vorfeld Kontakt mit Spezialisten der Altersversorgung aufgenommen werden. So kann bereits jetzt eine rechtssichere Gestaltung einer Versorgungsordnung vorgenommen werden, die die zukünftig zu erwartenden Änderungen im BetrVG mit einschließt. Darüber hinaus kann bereits jetzt ein umfangreiches Informationssystem ausgestaltet werden, das ihre Auskunftspflichten aus dem BetrAVG vollständig erfüllen kann.

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