Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trat am 01.01.2018 in Kraft und bringt zahlreiche Pflichten und Änderungen für Arbeitgeber mit sich. Wir zeigen Ihnen fünf gute Gründe, weshalb Sie jetzt mit uns in Kontakt treten sollten.
PS Group-Fazit:
Eine Reform sorgt – vor allem wenn es um ein komplexes Thema wie die betriebliche Altersvorsorge geht – stets für etwas Unsicherheit. Die Pflicht zur Bezuschussung der Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent besteht ab dem 01.01.2019 für alle Arbeitgeber. Bestehende Entgeltumwandlungen müssen ab dem 01.01.2022 ebenfalls bezuschusst werden. Daher ergreifen Sie schon heute, die Gelegenheit durch eine Erhöhung vor dem gesetzlichen Stichtag den größtmöglichen Arbeitgeberbenefit zu erzielen. Unsere Unternehmensberater haben das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Betriebsrente intensiv verfolgt. Somit können wir Sie dabei unterstützen gerüstet zu sein, um sich weiterhin von anderen Arbeitgebern abzugrenzen. Wir als Pension Solutions stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Quelle & Foto: PS Group