AUSWIRKUNGEN DER INFLATION AUF DIE ALTERSVORSORGE
Erlangen/Berlin | Der rasante Anstieg der Energie- und Nahrungsmittelpreise wurde zunächst noch mit den befristeten staatlichen Maßnahmen zum 9-Euro-Ticket und dem Tankrabatt etwas eingedämmt. Nach deren Ablauf im August stieg die Teuerungsrate, gestützt durch pandemiebedingte Lieferkettenstörungen, seit über 70 Jahren erstmalig wieder auf einen zweistelligen Wert an. Die Teuerungsrate ist bis heute wieder auf 8,6% gesunken, dennoch scheint uns die erhöhte Inflation weiterhin zu begleiten.
In der privaten Altersvorsorge führen die o.a. Einflüsse dazu, dass Sparer weniger Geld für das Alter zurücklegen, obwohl sie inflationsbedingt mehr tun sollten. Klassische und sicherheitsorientierte Kapitalanlagen gleichen die inflationsbedingten Preissteigerungen nicht mehr aus. Nur ein positiver Realzins, also die Differenz zwischen der Vermögensrendite und der Inflationsrate, schützt den Sparer vor dem Vermögensverlust.
IN DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE
Die zwischenzeitlich von den führenden Notenbanken eingeleitete Zinswende führt zwar mittelfristig wieder zu höheren laufenden Kapitalerträgen, aber gerade bei Neuabschlüssen in der klassischen privaten Altersvorsorge kommt der Zinsanstieg erst mittelfristig mit höheren Überschüssen beim Sparer an. Moderne und kapitalmarktnahe Sparformen wie fondsgebundene Rentenversicherungen hingegen nutzen die Möglichkeiten der Kapitalmärkte, um Renditen oberhalb der Inflationsrate zu erzielen. Diese Renditen können durch die staatliche Förderung in der Riester- und /oder Basisrente noch einmal je nach Situation deutlich gesteigert werden. Hier sind sowohl Sparer, Anbieter und Berater gefordert. Ein neutraler Vergleich von Produkten und die zeitgleiche Prüfung aller möglichen staatlichen Fördermittel in der Altersvorsorge zeigt auf, welcher Weg mit dem geringsten Aufwand zum maximalen Sparergebnis führt.
IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE
In der betrieblichen Altersvorsorge sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer von der wirtschaftlichen Zeitenwende betroffen. Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, werden sich aufgrund der Gehaltstrends, die zukünftig durch die Lohn-Preis-Spirale kräftig nach oben zeigen, und der steigenden Rentenanpassungen auf weiterhin steigende Rückstellungen für ihre Pensionsverpflichtungen einstellen müssen. Der Zinsanstieg hingegen schlägt nicht so stark durch und führt kaum zu bilanziellen Entlastungen. Ursache hierfür ist der für die Pensionsrückstellungen maßgebliche Rechnungszins, der von der Bundesbank als zehnjähriger Durchschnittszinssatz ermittelt wird.
Etwas besser sieht es bei Unternehmen aus, die bei Pensionsrückstellungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren. Der hierfür relevante Rechnungszins
auf Basis von langlaufenden Unternehmensanleihen mit AA-Rating steigt weiter an und führt tendenziell zu einem Rückgang der bilanziellen Pensionsrückstellungen. Da die Pensionsverpflichtungen für die Unternehmen zur bilanziellen Belastung und die Versorgungssysteme zu komplex geworden sind, setzen die meisten Unternehmen mittlerweile auf eine Vereinfachung ihrer Systeme und/oder auf externe Versorgungsträger. Die gilt sowohl für die Auslagerung von bestehenden Pensionsverpflichtungen, deren Neueinrichtung oder auch für die Entgeltumwandlung.Bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds mit flexibleren Anlagegrenzen hat sich der Zinsanstieg in den letzten Monaten aus Sicht der Unternehmen positiv ausgewirkt. Wenn in den Jahren zuvor der erforderliche Einmalbeitrag für eine Auslagerung auf den Pensionsfonds mindestens der Höhe der HGB-Rückstellung entsprochen hat, ermöglichen die aktuellen Zinssätze Auslagerungen mit einem Einmalaufwand von rund 80% der HGB-Rückstellung.
„Die Inflation führt zwangsläufig zu einem Umdenken sowohl in der privaten als auch betrieblichen Altersvorsorge.“
Bei den Arbeitnehmern hat sich die Entgeltumwandlung in den letzten Jahren zur beliebtesten Form der Altersvorsorge entwickelt. Der ab 2019 verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Verbindung mit renditeorientierten Direktversicherungen haben die Attraktivität dieser Sparform über den Arbeitgeber noch einmal deutlich erhöht. Laut einer Studie eines weltweit renommierten Beratungsinstitutes haben sich in Deutschland mehr als ein Drittel der befragten Arbeitnehmer wegen der betrieblichen Altersvorsorge für ihren jetzigen Arbeitgeber entschieden. Für die Hälfte der Befragten ist sie ein wichtiger Grund, um bei ihrem jetzigen Unternehmen zu bleiben. Erstaunlicherweise setzen aber nur unter einem Drittel der befragten Arbeitgeber auf die betriebliche Altersvorsorge als Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um die Fach- und Führungskräfte.
Gerade wegen des steigenden Fachkräftemangels sollten die Arbeitgeber zügig reagieren und ihr Angebot zur bAV möglichst attraktiv gestalten und proaktiv kommunizieren. Ein wesentlicher Punkt ist und bleibt die Beteiligung des Arbeitgebers an der Entgeltumwandlung. Diese sollte zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität und zur Differenzierung zum Wettbewerb unbedingt die gesetzlich vorgeschriebenen 15 % übersteigen. Ein zusätzliches Angebot zur Absicherung der Arbeitskraft und/oder Gesundheitsvorsorge rundet diesen Benefit vor allem auch für junge Berufseinsteiger ab.
FAZIT
Die Inflation führt zwangsläufig zu einem Umdenken sowohl in der privaten als auch betrieblichen Altersvorsorge. Der Sparer kann das sinkende gesetzliche Rentenniveau nur durch eine möglichst hohe Rendite in Verbindung mit einer staatlichen bzw. betrieblichen Förderung aufstocken. Die Unternehmen lösen sich von zu komplexen und verwaltungsintensiven
Systemen der bAV und bieten über externe Versorgungsträger Benefits zur betrieblichen Vorsorge an, die für die Arbeitnehmer attraktiv, einfach und rentabel sind.
Die Guarantee Advisor Group mit ihren Mitgliedsunternehmen bietet hierzu die vollumfassende Beratung bzw. Umsetzung für ihre Kunden an.
Quelle: GUARANTEE JOURNAL Foto: iStock
Text: Guarantee Advisor Group