Schlagwortarchiv für: betriebliche Altersvorsorge

Unternehmen müssen sich auf die wachsenden Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter einstellen

Ob sie das auch tun, untersuchte eine Umfrage der Economist Intelligence Unit (EIU) unter Top-Managern aus 480 europäischen Unternehmen im Auftrag des Beratungsunternehmens Towers Watson*. Darunter 56 Unternehmen aus Deutschland. Dabei wurde der demografische Wandel insbesondere auf die Bereiche Gesundheit und betriebliche Altersvorsorge (bAV) besonders hervorgestellt.
TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

Der Studie zufolge, sind die wesentlichen Konsequenzen für die Arbeitgeber (AG) die zunehmende Nachfrage nach betrieblichen Vorsorgeleistungen (47%), gefolgt von der Flexibilisierung der Arbeit (40%), d.h. wie schafft der Arbeitnehmer (AN) den Spagat zwischen der familiären Pflege und der Vorbereitung auf die eigene Rentenzeit. Das Resultat sind zwar höhere Kosten für die Vorsorge, die größtenteils der AG leisten muss, jedoch dürfte die Unterstützung durch diese Maßnahmen (Work-Life Balance) letztlich die Motivation der Mitarbeiter nachhaltig stärken.

Bestimmt fragen sich die meisten Geschäftsführer, worin der Profit für das gezeigte Engagement zu finden ist. Eine klare und nachvollziehende Antwort liegt auf der Hand, der AN fühlt sich dem Unternehmen nicht nur verbunden, sondern bleibt dem Unternehmen treu (50% der AN). Zudem kann die Personalabteilung für kommende Recruiting-Gespräche entsprechende Vorteile einsetzen, die mitentscheidend für die Wahl des neuen Arbeitsplatzes sind (46% der AN), gezielt für u. a. „High Potentials“ einsetzen.

Die zunehmende Bedeutung der Gesundheitsleistungen für die AN (65% der AG) spielt eine große Rolle. Wie hinlänglich bekannt steigt die Lebenserwartung infolge verbesserter medizinischer Versorgung gerade in Deutschland. Das statistische Bundesamt hat in einer seiner Studien die Lebenserwartung für Neugeborene im Jahr 2060 auf 89,2 Jahre für Mädchen und 85 Jahre für Jungen vorausberechnet. Die damit steigenden Kosten für die Gesundheitsvorsorge werden vom Arbeitgeber getragen, so die Einschätzung der Befragten (42% der AG).

Um die Leistungspakte gezielt zu verbessern, sind ein Drittel der befragten Arbeitgeber überzeugt, dass sie zukunftsfähig aufgestellt sind. Rund zwei Drittel (57% der AG) wollen ihr derzeitiges Leistungsangebot für ihre Mitarbeiter anpassen und optimieren. Die dafür notwendigen Kosten sind in den jeweiligen Business Plänen bereits hinterlegt (46% der AG).

Quelle: TOWERS WATSON Studie – Is 75 the new 65? Rising to the challenge of an ageing workforce

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Richtige Umsetzung der bAV schafft Win-Win-Situation

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als Königsdisziplin in Beratung und Vertrieb: Sie ist schwierig in der Akquisition, anspruchsvoll in der Beratung und komplex in der Betreuung. Die Herausforderung liegt insbesondere in der steigenden Komplexität durch eine veränderte Rechtsprechung und des mittlerweile enormen Verwaltungs- und Betreuungsaufwands in der Vertragsnachbetreuung.
Uwe Saßmannshausen - Geschäftsführer PS-Pension Solutions GmbH

Uwe Saßmannshausen – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Die Unternehmen der Pension Solutions Group haben sich auf diese steigende Komplexität spezialisiert. Wir sind Experten für betriebliche Vorsorgelösungen mit langjähriger Erfahrung im Geschäftsfeld der bAV. Mit dem einzigartigen Modell profitieren kooperierende Makler und Arbeitgeber gleichermaßen von der Zusammenarbeit. Denn der Makler als Inhaber der Geschäftsbeziehung zu den Firmenkunden führt uns dort ein. Wir übernehmen ganzheitlich den bAV-Beratungsprozess beim Firmenkunden: von der Bedarfsanalyse und Konfiguration über den Implementierungsprozess (Einzelberatungen) sowie der gesamten Nachbetreuung (Vertragsänderungen, Fluktuation, Neuzugänge). Während des gesamten Prozesses hat der Makler hundertprozentige Einsicht in die Aktivitäten und den aktuellen Stand über einen gemeinsamen Zugriff auf die entsprechende Datenbank.

Der Makler holt sich damit kostenoptimiert einen Experten ins bAV-Boot, der nichts anderes als betriebliche Vorsorge macht. Die Vergütung erfolgt aus zukünftigen zusätzlichen Courtageerträgen, deren quotale Teilung für jedes einzelne Unternehmen individuell vereinbart wird. So kann sich der Makler weiterhin auf sein originäres Geschäftsfeld konzentrieren, damit seinen Kunden einen effektiven Mehrwert bieten und so die Kundenbeziehung weiter intensivieren oder wiederbeleben. Dabei wird der Bestandsschutz gewahrt. Es ergeben sich sogar neue Umsatzchancen, denn durch unsere Vorgehensweise und breite Infrastruktur sind selbst für kleine Maklerhäuser Projekte mit großen Mittelständlern oder Konzernen kein Hindernis mehr. Durch die langjährige bAV-Erfahrung garantiert Pension Solutions hohe Akzeptanz- und Abschlussquoten. Die anschließende Vertragsnachbetreuung sowie die Beratungshaftung übernehmen wir.

Zusätzlich dazu liefern die Makler ihren Firmenkunden einen weiteren Nutzen. Die Einführung der bAV erfolgt unkompliziert; die Fachabteilungen bleiben weitgehend entlastet. Durch eine umfassende Bedarfsanalyse wird eine bAV-Konstruktion gewählt, die zum Unternehmen passt und auf allen Ebenen akzeptiert wird. Dabei wird Wert auf die persönliche Beratung eines jeden Mitarbeiters vor Ort gelegt.

Auch wenn es auf den ersten Blick zwischenzeitlich nicht mehr so schien, bietet die bAV großes Potential für Unternehmen, sich als attraktiver Arbeitgeber am Markt zu positionieren und sich im sogenannten „war of talents“ gegenüber anderen Arbeitgebern beim Anwerben von Fachkräften durchzusetzen. Nach einer Studie von Towers Watson ist eine attraktive bAV neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung, interessanten Aufgaben und Weiterbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor, sich für ein Unternehmen zu entscheiden. Die bAV steigert zudem das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, das durch eine erhöhte Loyalität belohnt wird.

Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, weitere Bausteine der betrieblichen Vorsorge einzurichten, etwa die betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge oder die Entgeltoptimierung über eine firmeneigene EC- oder Kreditkarte. Solche Produkte sind für Arbeitnehmer konkurrenzlos günstig gegenüber dem „Privatmarkt“ und steigern die Strahlkraft des Unternehmens im Rahmen des „Employer Brandings“ zusätzlich.

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Erschienen in: portfolio international / Betriebsrente: Chance zum Comeback / 02-2014
Von: Detlef Pohl

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die entsprechende Verordnung passierte den Bundesrat.

Gesamtübersicht:

Rechengröße

West

Ost

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2014 – allgemeine Rentenversicherung

34.857 €/Jahr

34.857 €/Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.765 €/Monat

2.345 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung

5.950 €/Monat

5.000 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

7.300 €/Monat

6.150 €/Monat

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

4.050 €/Monat

4.050 €/Monat

 » Zur Webseite der Bundesregierung mit weiteren Informationen

 

Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

logo_gmbhchef_225Betriebliche Altersvorsorge (bAV) richtig umgesetzt

Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig zu halten, ist mittlerweile zu einer Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland geworden.

Tobias Bailer - Geschäftsführender Gesellschafter - PS-Pension Solutions GmbH

Tobias Bailer – Geschäftsführender Gesellschafter – PS-Pension Solutions GmbH

Nicht selten spielt die Strahlkraft des Unternehmens, das sogenannte Employer Branding sowie die Infrastruktur der Ballungszentren eine immer größere Rolle für die Wahl des Arbeitgebers. Daher wird es umso wichtiger, als Unternehmen die richtigen Signale nach außen zu setzen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Auf den ersten Blick wirkt die betriebliche Altersvorsorge hier nicht wie ein Mittel zum Zweck.

Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge großes Potenzial, sich im „War of talents“ durchzusetzen. Zum einen erhalten Arbeitnehmer im Vergleich zur privaten und staatlichen Vorsorge nur durch eine Betriebsrente Steuervorteile und Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge im besonderen Ausmaß. Zum anderen steigt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, das durch eine erhöhte Loyalität belohnt wird. Zudem ist nach einer Studie von Towers Watson eine attraktive bAV neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung, interessanten Aufgaben und Weiterbildungsmöglichkeiten ein wichtiger Faktor, sich für ein Unternehmen zu entscheiden.

Das Unternehmen erhöht daher seine Attraktivität als Arbeitgeber und spart nebenher Sozialversicherungsbeiträge. Die Mitarbeiter kommen in den Genuss einer sicheren und rentablen sowie staatlich geförderten Altersvorsorge: Eine klassische Win-Win-Situation.

Die Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge können außerdem als Arbeitgeberförderung an die Mitarbeiter weitergegeben werden und machen so die Betriebsrente noch attraktiver. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Einsparungen in weitere betriebliche Vorsorgelösungen zu „investieren“: In Lebensarbeitszeitkonten, betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Entgeltoptimierung – alles Module, die die Arbeitgeber-Attraktivität weiter steigern.

Die Kommunikation und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge als Schlüssel zum Erfolg

Damit die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge voll zum Tragen kommen, ist die Kommunikation und Implementierung der Betriebsrente von zentraler Bedeutung. Die Herausforderung dabei ist, den Arbeitnehmern die bAV verständlich zu erklären sowie die Arbeitgeber bei der Verwaltung der Verträge nicht allein zu lassen. „Dies ist leider immer noch sehr oft der Fall“, so Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der PS-Pension Solutions GmbH. „Die Kommunikation und Implementierung ist unsere zentrale Stärke.“ Zunächst ist es wichtig, die unternehmensindividuellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Um eine größtmögliche Akzeptanz in der Belegschaft zu erreichen, ist eine persönliche Beratung der Mitarbeiter unabdingbar. Zusammen mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat sowie weiteren Vertrauensleuten wird dann von Pension Solutions in den Unternehmen ein Kommunikationskonzept entwickelt. Alle Mitarbeiter sollen in den Genuss einer Beratung kommen, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird. Dies ist der regelmäßige Wunsch der Geschäftsleitungen. Der Beratungsprozess erfolgt zum einen in Kleingruppen und zum anderen anschließend in mehrstufigen freiwilligen Einzelberatungen. Somit haben die Mitarbeiter stets die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen zu stellen und ihnen wird das nötige Zeitfenster eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.

Die folgende Vertragsverwaltung übernimmt Pension Solutions für die Unternehmen und regelt die gesamte Nachbetreuung und Fluktuation. Dazu zählen im Besonderen: Beitragserhöhungen, -reduktionen und -freistellungen, Mutterschutz, allgemeine Fragen zur Versteuerung, Adress- oder Namensänderungen. Das Fluktuationsmanagement beschäftigt sich mit den Administrationsnotwendigkeiten, bei denen sich das Arbeitsverhältnis ändert: Neueinstellungen mit bereits bestehenden Verträgen, Ausstellungen von Mitarbeitern, Berufsunfähigkeit, Abrufen der Rentenansprüche usw. Als besonderer Service begleitet Pension Solutions ausscheidende Mitarbeiter bis zum neuen Arbeitgeber weiter.

Erschienen in: gmbhchef., Dezember Januar 2014

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Spende an die Lebenshilfe Erlangen

Erlanger Nachrichten Spendenübergabe LebenshilfeSpenden statt Schenken

Spenden statt schenken: Diesem Motto hat sich die Erlanger Firma Pension Solutions bereits zum 2. Mal verpflichtet gesehen und sich entschieden, den Kinder- und Jugendfonds der Stiftung Lebenshilfe Erlangen mit der großzügigen Summe von 5.000 Euro aufzufüllen. Dazu Marc Sontowski und Tobias Bailer, geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmensberatung für betriebliche Vorsorgelösungen: „Statt Geschenke an unsere Kunden und Geschäftspartner zu schicken, ist es uns ein großes Anliegen, die wertvolle Arbeit der Lebenshilfe zu unterstützen.“

Die Stiftung Lebenshilfe Erlangen fördert mit ihrem Kinder- und Jugendfonds unter anderem inklusive Projekte und andere Aktivitäten auf der Erlanger Jugendfarm. Das gilt für inklusive Projekte und neue Tiergehege. Die Lebenshilfe ist Kooperationspartner dieses einmaligen Abenteuerspielplatzes mit Tierhaltung, auf dem Inklusion selbstverständlich ist.

Quelle: Erlanger Nachrichten, 05.12.2013

Wenn Sie auch spenden möchten:

Die Stiftung Lebenshilfe Erlangen ist dankbar für jede Spende zu Gunsten ihres Kinder- und Jugendfonds.
Konto bei der Sparkasse Erlangen: 10 00 26 10, BLZ 763 500 00.
» Zur Webseite der Lebenshilfe

 

 

Steuern optimieren bei Abfindungszahlungen

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auch wenn der konjunkturelle Aufschwung zu einer Beruhigung des Arbeitsmarktes geführt hat, steht eine Vielzahl von Unternehmen weiterhin unter Kostendruck, der vielfach eine Senkung der Personalkosten für notwendig erachten lässt. Folge dieser gewünschten Personalkosteneinsparungen sind oftmals freiwillige Programme, im Rahmen derer einzelnen Mitarbeitern hohe Abfindungssummen für den Fall angeboten werden, dass sie das Unternehmen freiwillig verlassen.

Die oftmals hohen Abfindungssummen sind allerdings nur auf den ersten Blick lukrativ. Zwar werden diese Summen nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gemindert, unterfallen aber in voller Höhe der Lohnsteuer. Freibeträge in diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Übrig geblieben ist die sogenannte Fünftel-Regelung, die allerdings nur wenigen Arbeitnehmern tatsächlich hilft. Sie ist nur dann sinnvoll anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige erst durch die Abfindung einem deutlich höheren Steuersatz unterworfen wird.

Allerdings hält das Steuerrecht ein spezielles Bonbon für diejenigen bereit, die die Abfindung ganz oder teilweise in eine Altersversorgung investieren wollen. Beiträge für die betriebliche Altersversorgung, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem 31. Dezember 2004 geleistet werden, können unter Anwendung einer sogenannten Vervielfältigungsregelung mit 20 % pauschal besteuert werden. Sofern der Arbeitnehmer also bereits eine betriebliche Altersversorgung besaß, für die bis zuletzt pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG bezahlt wurden, kann er auch bei einer Abfindungszahlung seine zu zahlenden Steuern mindern. Der Arbeitgeber muss dann den entsprechenden Betrag in eine neue betriebliche Direktversicherung einbringen und darf diesen nicht bar auszahlen, sodass in diesem Fall eine Pauschalversteuerung mit 20 % vorgenommen wird.

Die Höhe des – jeweils individuellen – Betrags, der aufgrund dieser sogenannten Vervielfältigungsregelung pauschal versteuert werden kann, errechnet sich grundsätzlich nach der Formel „Dienstjahre vervielfacht jeweils mit 1.752 €, gekürzt um die tatsächlich pauschal versteuerten Beiträge im Ausscheidejahr, plus den vorausgegangenen sechs Jahren“. Dies führt also dazu, dass je länger der Arbeitnehmer im Betrieb war, eine höhere Ersparnis möglich ist. Die Vervielfältigungsregelung bietet also gerade bei Arbeitnehmern, die freiwillig aus einem Unternehmen ausscheiden, sich anderweitig orientieren und bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben, eine attraktive Möglichkeit, einerseits Steuern zu sparen und andererseits für ihre Rente vorzusorgen.

Die Einzelheiten einer solchen Lösung sollten jedoch immer vorab mit Rechtsanwalt, Steuerberater und einem Anbieter für betriebliche Altersversorgung abgeklärt werden.

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Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen

Auch nach den Bundestagswahlen bleibt die betriebliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente die wichtigste Säule für die finanzielle Absicherung im Alter.

Im Wahlkampf 2013 war die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei den Parteien kaum ein Thema. Das war auch nicht nötig, denn die Weichen für die bAV wurden bereits in den vergangenen Jahren gestellt. „Die Rahmenbedingungen für die bAV sind derzeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut – auch wenn noch mehr getan werden könnte“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Daher sieht die Politik aktuell keine Notwendigkeit, etwas daran zu ändern.“ Wie auch immer also die Koalitionsverhandlungen für die neue Legislaturperiode ausgehen werden: An dem derzeitigen System der betrieblichen Altersvorsorge wird aller Voraussicht nach nicht gerüttelt.

Und das ist im Grunde auch gut so. Denn die bAV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil im Mix der Altersvorsorge entwickelt – und ihre Bedeutung wird weiter wachsen. Dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten, ist den meisten Bürgern mittlerweile bewusst. Ebenso wie die Notwendigkeit, dass sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen müssen. Und doch tun viele Deutsche nicht genug, um später tatsächlich finanziell sorgenfrei über die Runden zu kommen: Die einen schöpfen die Möglichkeiten der staatlichen Zulagen nicht vollständig aus, die anderen kündigen Rentenverträge vorzeitig, statt bis zum Ende mit den Zahlungen durchzuhalten, wiederum andere legen ihre Verträge still und können deshalb im Alter nur mit geringen Rentenzahlungen rechnen. Die staatlich geförderte Riester-Rente allein wird die Rentenlücke nicht schließen können, warnt der Sozialbeirat der Bundesregierung. Und das aktuell niedrige Zinsniveau macht es den Sparern zusätzlich schwer, für ihr erarbeitetes Kapital eine vernünftige Rendite zu bekommen – Sparbücher, Tages- oder Festgelder werfen kaum Gewinne ab.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen die Auswirkungen der Inflation unterschätzen. Was sich heute nach einer stattlichen Summe anhört, ist im Rentenalter weit weniger wert. Und je länger der Ruhestand noch auf sich warten lässt, umso höher ist der Wertverlust des Ersparten. Ein Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von jährlich zwei Prozent sind 100.000 Euro in zwei Jahrzehnten nur noch rund 67.000 Euro wert. Um in 20 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu erreichen, müsste man stattdessen über 148.500 Euro ansparen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2040 gesetzliche Renten voll versteuert werden müssen. Und nicht zuletzt müssen gesetzlich Versicherte nach aktuell geltendem Recht für ihre Betriebsrenten den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Altersvorsorge wird den Bürgern heute also wirklich nicht leicht gemacht. Was können sie tun, um trotz aller Widrigkeiten der drohenden Altersarmut zu entkommen? Pension Solutions empfiehlt allen Arbeitnehmern, auf jeden Fall den Steuervorteil und die sich verringernden Sozialversicherungsbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Vertrag lässt sich durch bAV-Aktivitäten bereits ein guter Teil der Rentenlücke ausgleichen. Gleichzeitig sollte die neue Regierung Betriebsrenten künftig beitragsfrei stellen, damit keine Abgaben mehr für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. „Mit dieser Maßnahme hätten alle Arbeitnehmer eine gute Chance, ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten“, sagt Uwe Saßmannshausen.

Was darüber hinaus gegen die drohende Altersarmut getan werden kann, diskutieren Experten auch auf dem Zukunftsmarkt Altersvorsorge am 18. und 19. Februar 2014 in Berlin, den Pension Solutions als einer der vier Hauptsponsoren seit langem unterstützt. Auf dem Fachforum, das nächstes Jahr bereits zum 15. Mal stattfindet, werden unter anderem Repräsentanten der neuen Bundesregierung und der Opposition erwartet, die mit den bAV-Experten über die Zukunft der Altersvorsorge diskutieren werden. „Bis dahin“, erwartet Uwe Saßmannshausen, „dürften sich auch in der Politik konkrete inhaltliche Richtungen beziehungsweise Maßnahmen für die bAV herauskristallisiert haben.“

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Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

In den vergangenen Monaten wurde die betriebliche Altersvorsorge in diversen Printmedien und Fernsehbeiträgen kritisiert. Ein Beitrag in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ rechnete noch einmal ganz genau nach.

Die Kritik der letzten Monate am Modell der gesetzlich geförderten betrieblichen Entgeltumwandlung hat viele Sparer verunsichert. Die finanziellen Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge seien in der Rentenphase so hoch, dass sich in vielen Fällen solch ein Vertrag nicht lohnen würde und eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei. Zur Untermauerung wurden verschiedene Beispielrechnungen hinzugezogen. Vor diesem Hintergrunde wurde Herr Dr. Thomas Schanz mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Sinnhaftigkeit der betrieblichen bzw. der privaten Rentenversicherung aus Sicht der betroffenen Mitarbeiter beauftragt.

In der Untersuchung werden mehrere realitätsnahe Beispiele durchgerechnet. Der größte Unterschied zwischen bAV und privater Rentenversicherung liegt in der Ansparphase: bAV wird aus dem Brutto bespart, d. h. bevor Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden und Rentenversicherungen aus dem Netto. Dafür ist die bAV später steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig; die Auszahlungen aus der Rentenversicherung jedoch zur Hälfte steuerpflichtig. Herr Dr. Schanz kommt schließlich zum Ergebnis: „Die Berechnungen belegen, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30 % vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.“ Die Betriebsrente lohnt sich schon bei einer jährlichen Steuerlast von 900 Euro bzw. einem jährlichen Bruttogehalt von 21.000 Euro. Des Weiteren erhöht sich die Attraktivität der bAV durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

Die Kritik an der staatlich geförderten Entgeltumwandlung ist im Spiegel der Berechnungen von Dr. Schanz nicht nur ungerechtfertigt, sondern durch die Auswahl von unrealistischen Annahmen irreführend.

» Der Betrieb (Teil 1)

» Der Betrieb (Teil 2)

» Zusammenfassung

 

Bei der Privatinsolvenz bleibt die betriebliche Altersvorsorge unangetastet

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immer mehr Privatpersonen können aus verschiedensten Gründen ihre Verbindlichkeiten längerfristig nicht mehr bedienen. Oft ist die sogenannte Privatinsolvenz ein praktikabler Weg aus der finanziellen Krise. Die Privatinsolvenz, oftmals auch  Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist einvereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. Sollten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Verbindlichkeiten bestehen, so kann der Schuldner davon befreit werden (sogenannte Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt gegebenenfalls sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wobei Voraussetzung ist, dass sich die Privatperson in der Wohlverhaltensphase dann auch „wohl verhalten“ hat. Im Rahmen dieses vereinfachten Insolvenzverfahrens müssen die Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstreben, der als Basis zunächst einen realistischen Plan enthalten sollte, ob und wie hoch Rückzahlungen möglich sind. Unterstützung hierbei können Rechtsanwälte oder sogenannte Schuldnerberatungsstellen geben. Stimmen nicht alle Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zu, ist diese gescheitert. Mit einer Bescheinigung, die das Bemühen
und Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches dokumentiert, kann ein Schuldner dann bei einem Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Dieses Gericht kann dann einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen oder dann, wenn dieser aussichtslos ist, das vereinfachte Insolvenzverfahren durchführen. In diesem förmlichen Verfahren wird innerhalb der ersten ein bis eineinhalb Jahre das pfändbare Vermögen von einem Treuhänder verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Der Treuhänder ist hierbei an die sogenannten Pfändungsfreigrenzen gebunden, insbesondere bei der Gewährung von Arbeitslohn.

Eine Sonderstellung allerdings genießt die Altersversorgung. In Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherungsnehmers darf beginnend ab dem 18. Lebensjahr ein über die Jahre steigender Betrag pfändungssicher angesammelt werden. Dieser pfändungsgeschützte Maximalbetrag beträgt zur Zeit 256 000 € im 67. Lebensjahr. Vier Bedingungen müssen private Altersvorsorgeverträge allerdings zwingend erfüllen:

  • Das Produkt muss im Alter eine lebenslange Leistung garantieren.
  • Eine Auszahlung des Kapitals ist nur im Todesfall an die Hinterbliebenen möglich.
  • Die lebenslange Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gewährt werden.
  • Über die Ansprüche aus dem Vertrag kann nicht verfügt werden.

Kapitallebensversicherungen können pfändungssicher gemacht werden. Hierbei gilt es allerdings, besonders sorgfältig zu sein und sich umfassend beraten zu lassen. Eine solche Beratung sollte mindestens drei Monate vor der Insolvenzantragstellung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen sollten beim Versicherungsunternehmen beantragt werden. Andernfalls kann die Versicherungssumme in die Insolvenzmasse fallen.

Betriebliche Altersvorsorge: Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung sind pfändungssicher. Dies gilt auch für die Beiträge aus der sogenannten Riester-Rente, die im Rahmen der steuerlichen Förderungsgrenzen gesammelt worden sind.

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Unterstützung in allen Phasen der betrieblichen Vorsorge

Manche Unternehmen glauben, dass die betriebliche Altersvorsorge viel Arbeit macht. Das muss nicht sein – wenn sie einen Partner haben, der ihnen die komplette Verwaltung der Verträge abnimmt.

Personalabteilungen haben andere Dinge zu tun, als sich um die Prozesse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu kümmern. Statt sich selbst mit Formularen, Anträgen und Fristen zu beschäftigen, sollten sie besser auf die Hilfe von Experten zugreifen, die sich umfassend mit dem Thema auskennen und sie daher schnell und zuverlässig unterstützen können. Seien es Bestandsverträge oder Neuzugänge: Wir von Pension Solutions helfen Unternehmen, ihre bAV effizient zu verwalten – und zwar kostenlos.

NachbetreuungsmanagementUnser Service beginnt bereits vor Vertragsabschluss: Wir informieren neue und bestehende Mitarbeiter, die bisher keine bAV abgeschlossen haben, in Gruppenvorträgen und Einzelberatungen über ihre Möglichkeiten. Anschließend liefern wir die Anmeldeunterlagen und die Entgeltumwandlungsvereinbarungen für die neu abgeschlossenen Verträge an die Personalabteilung. Nach Prüfung und Einbuchung in das Gehaltssystem sendet diese uns die unterzeichnete Listenanmeldung zurück, so dass wir sie zur Policierung bei der Versicherung einreichen können. Damit sind die Aufgaben rund um die bAV jedoch nicht abgeschlossen. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es immer wieder zu Veränderungen und Anpassungen kommen, die einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Grund genug, auch diese Arbeiten in erfahrene Hände abzugeben. Ob die Mitarbeiterin durch Heirat ihren Nachnamen ändert, in Mutterschutz geht oder längerfristig krank wird, ob ein Mitarbeiter seinen Vorsorgebeitrag reduzieren, aufstocken oder eine Weile aussetzen will: Jeder Vorgang braucht Zeit zur Bearbeitung. Vor allem bei gewünschten Beitragsänderungen ist ein erfahrener Berater sinnvoll, weil er eventuell unüberlegte Falschentscheidungen vermeiden kann. Für die meisten Veränderungen muss zudem die Versorgungsgesellschaft kontaktiert werden, damit sie die neuen Daten einpflegen kann. Die gesamte Kommunikation übernimmt Pension Solutions und ist damit die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Versorger.

Doch nicht nur der Arbeitgeber profitiert von unserer professionellen Unterstützung, sondern auch die Versicherten – also die Beschäftigten: Einmal im Jahr kommen unsere bAV-Experten ins Haus und informieren die Mitarbeiter über ihre aktuelle bAV-Entwicklung, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch. Für sämtliche Fragen stehen den Beschäftigten zudem jederzeit die Vorsorge-Experten telefonisch zur Verfügung, sodass die Personalabteilung mit Anfragen nicht belastet wird.

Wenn ein Angestellter das Unternehmen verlässt und seinen bAV-Vertrag mitnehmen möchte, helfen wir ihm bei der Portierung, also der Übertragung der bAV zum neuen Arbeitgeber. Falls zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsvertrag eine Pause entsteht, halten wir den Kontakt zum Mitarbeiter, bis die Portierung abgeschlossen ist. Dem neuen Arbeitgeber erklären wir das bestehende bAV-Produkt, beraten ihn hinsichtlich der Übernahme des Vertrags in seinen Bestand und geben Empfehlungen zur schnellen und unkomplizierten Vorgehensweise. Unsere Dienstleistung funktioniert also in alle Richtungen.

Einen weiteren Vorteil der Zusammenarbeit mit Pension Solutions hebt Geschäftsführer Tobias Bailer hervor: „Die Personalabteilung beziehungsweise der Mitarbeiter hat nur einen Ansprechpartner für alle Fragen. Dieser kümmert sich persönlich um alle Belange. Bei uns muss kein Kunde seine bAV-Daten über ein Online-Tool selbst verwalten oder sich mit einer anonymen Standard-Hotline begnügen.“ Die meisten Fragen können mit dem Ansprechpartner unkompliziert über Telefon und E-Mail geregelt werden, nur bei offiziellen Änderungen sind schriftliche Formulare nötig. Nach dem Vertragsabschluss übernimmt ein bAV-Experte die komplette Betreuung des Vertrags und aller Beteiligten – und zwar über die aktive Arbeitszeit hinaus: Auch in der Auszahlungsphase steht er dem künftigen Rentner, für alle Fragen zur Verfügung, zum Beispiel zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter oder zu eventuell erforderlichen Steuerzahlungen in der Rentenzeit. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung, sobald die Rentenzeit naht.

Grundsätzlich gilt: Die bAV bietet Unternehmen ebenso wie Mitarbeitern zahlreiche Vorteile. Noch mehr Nutzen ziehen beide Seiten daraus, wenn sie bei Fragen und der Abwicklung notwendiger Prozesse professionelle und kostenfreie Hilfe in Anspruch nehmen – damit die bAV für niemanden zur Last wird.