Schlagwortarchiv für: betriebliche Vorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG – Bundestag hat zugestimmt

Um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen, ist es weiterhin notwendig, dass sich Arbeitgeber aktiv daran beteiligen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird ab 2018 …

Vorsorgekongress MCC – PS Group seit zehn Jahren erfolgreich vor Ort

Zum 18. Mal treffen sich hochrangige Branchenexperten zur MCC-Konferenz „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ am 16. und 17. Februar 2017 in Berlin. Bereits seit zehn Jahren ist die pension solutions group…

Bundesregierung – Neue Bemessungsgrenzen für 2017

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2017 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Das Kabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen…

Handelsblatt – Berlin will Betriebsrenten stärker fördern

Offensive für Betriebsrenten: Die Regierung plant offenbar einen neuen Zuschuss und weitere Steuervorteile. Die betriebliche Altersvorsorge soll auch in kleinen und mittleren Unternehmen ausgebaut werden…

AssCompact – Muss sich die Versicherungswirtschaft neu erfinden?

Bei der DKM 2016 in Dortmund wurde die Frage „Muss sich die deutsche Versicherungswirtschaft neu erfinden?“ heiß diskutiert. Im gleichen Atemzug sprachen die Vorstände der Allianz, Gothaer, Barmenia und AXA über die Auswirkungen der Negativzinsphase, die Folgen der Digitalisierung und die FinTech-Konkurrenz…

ZEIT Online – Schäuble und Nahles wollen Betriebsrente ankurbeln

Im ZEIT Online Artikel vom 27.09.2016 haben sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Grundsatz auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge verständigt…

Die Welt – Diese neue Rente soll den Deutschen ihre Urangst nehmen

Die Welt hat m 04.05.2016 einen Video mit Beitrag zum Thema: „Die gesetzliche Rente nimmt niemand ernst, die Riester-Idee gilt als gescheitert. Jetzt präsentiert Arbeitsministerin Nahles eine neue Idee im Kampf gegen die Altersarmut. Sie muss funktionieren.“

BMF – Gut­ach­ten zu Op­ti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten bei den För­der­re­ge­lun­gen der bAV

Das BMF hat die Universität Würzburg Ende 2014 beauftragt ein Gutachten zu erstellen mit dem Thema: „Op­ti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten bei den För­der­re­ge­lun­gen der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung.“ Dabei gab es zwei interessante Lösungsansätze, gerade für KMU, mit diesen wesentlichen Erkenntnissen…

Digitale Verwaltung der betrieblichen Vorsorge – Die ebV-Akte

Vom Eintritt bis zum Austritt, von der Einrichtung bis zur laufenden Betreuung, von der elektronischen Archivierung bis zur Möglichkeit, jederzeit den konkreten Stand eines Vorgangs abzufragen.

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie: Bleibt alles anders?

Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie sollen Hindernisse wie zu lange Unverfallbarkeitsfristen bei Betriebsrenten, die fehlende Wahrung von Betriebsrentenanwartschaften, die Abfindung von Kleinstanwartschaften ohne Zustimmung des Beschäftigten sowie eine nicht ausreichende Information von Beschäftigten beseitigt werden.

Johannes Link - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Johannes Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hiervon sollen sämtliche Versorgungssysteme erfasst werden, die am 20.05.2014 für neu eintretende Arbeitnehmer geöffnet waren bzw. sind, daher beinhaltet der Referentenentwurf u. a. folgende Neuerungen: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist — Für ab dem 01.01.2018 neu erteilte Versorgungszusagen soll die Unverfallbarkeitsfrist für Versorgungsanwartschaften auf drei Jahre abgesenkt werden. Dies gilt auch für die in Versorgungsordnungen enthaltenen Wartezeiten von drei Jahren.

Dynamisierung der Anwartschaften

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sind zukünftig zu dynamisieren, es sei denn, die Anwartschaft ist als nominales Anrecht festgelegt, enthält eine Verzinsung und die Zinsen kommen auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugute oder sie wird über einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt, und die Erträge kommen dem ausgeschiedenen Anwärter zugute. Die Dynamisierung kann dadurch erfolgen, dass die Anwartschaft wie die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer-Gruppen des Unternehmens oder wie die Leistung der Versorgungsempfänger des Arbeitgebers oder entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst wird. Bei ausgeschiedenen Anwärtern sichert der PSV nur die Dynamik bis zum Sicherungsfall, danach ist die Anwartschaft statisch. Diese Änderung kostet Sie als Arbeitgeber zusätzlich Geld. Betroffen sind allerdings nur die Teile der Anwartschaften, die auf Dienstzeiten ab dem 01.01.2018 beruhen. Es besteht also genug
Zeit – die Sie allerdings auch nutzen sollten – bestehende Versorgungszusagen so auszugestalten, dass eine Anpassungspflicht nicht entsteht. Für klassische Leistungszusagen empfiehlt sich also die Überführung in ein beitragsorientiertes System, gegebenenfalls auch der Wechsel des Durchführungsweges.

Auskunftspflichten

Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers werden ausgedehnt. Er hat u. a. darüber zu informieren, ob und wie die Betriebsrentenanwartschaft erworben wird, wie hoch die Anwartschaft ist und bei Erreichen der Altersgrenze voraussichtlich sein wird, wie sich ein Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Anwartschaft auswirkt und wie sie sich anschließend weiterentwickelt. Er muss darüber hinaus informieren, wie hoch der Übertragungswert ist, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und ob eine Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde. Die Auskunft muss verständlich sein, in Textform und in angemessener Frist erfolgen.

Nachdem der Referentenentwurf bereits vorliegt, ist mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen. In Anbetracht der doch gravierenden Auswirkungen für den Arbeitgeber insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung der Versorgungszusage und des erheblichen Informationsmehraufwandes sollte bereits im Vorfeld Kontakt mit Spezialisten der Altersversorgung aufgenommen werden. So kann bereits jetzt eine rechtssichere Gestaltung einer Versorgungsordnung vorgenommen werden, die die zukünftig zu erwartenden Änderungen im BetrVG mit einschließt. Darüber hinaus kann bereits jetzt ein umfangreiches Informationssystem ausgestaltet werden, das ihre Auskunftspflichten aus dem BetrAVG vollständig erfüllen kann.

» Zur PS POST 02/2015